AKW Laufzeitverlängerung um 12 Jahre beschlossen
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat sich bei einem Spitzengespräch im Kanzleramt auf eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke um 12 Jahre geeinigt. Dabei sollen die ältesten Kraftwerke um acht, die jüngeren um 14 Jahre länger arbeiten dürfen. Einen Teil des Gewinns aus dieser Verlängerung soll in die Staatskasse fließen. Diese Gelder sollen zum Beispiel für den Netzausbau verwendet werden, wovon auch die Betreiber von Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien profitieren. Das bedeutet allerdings auch, dass von ein nicht unbeträchtlichen Teil der für die Verlängerung gezahlten Steuern wieder als Ausbauförderung vom Staat an die Energiekonzerne zurück fließt. Denn die großen Energiekonzerne sind es, die am meisten vom Ausbau des Netzes profitieren werden. Aber ein anderes Ergebnis war von dieser Regierung nicht zu erwarten. Kanzlerin Merkel sprach von einer “Revolution im Bereich der Energieversorgung” und der Notwendigkeit der AKW-Laufzeitverlängerung “um das Zeitalter der erneuerbaren Energien möglichst schnell zu erreichen”. Bundesumweltminister Röttgen freut sich über die Zuschüsse für seine Förderprogramme und Bundeswirtschaftsminister Brüderle lässt uns wissen, dass es hierbei um nichts geringeres, als um ein “Umsteuern in Energiepolitik” hin zu erneuerbaren Energien wäre. Das dabei sämtliche Gutachten über die fehlende Notwendigkeit dieser Maßnahme ignoriert werden und statt dessen lediglich der Bericht über die größtmögliche finanzielle Ausnutzung zu Grunde gelegt wurde, wird nicht weiter thematisiert. Jetzt werden SPD und Grüne eine Verfassungsklage einreichen durch die geklärt werden wird, ob eine Umgehung des Bundesrates in dieser Frage zulässig ist.
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