Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat sich bei einem Spitzengespräch im Kanzleramt auf eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke um 12 Jahre geeinigt. Dabei sollen die ältesten Kraftwerke um acht, die jüngeren um 14 Jahre länger arbeiten dürfen. Einen Teil des Gewinns aus dieser Verlängerung soll in die Staatskasse fließen. Diese Gelder sollen zum Beispiel für den Netzausbau verwendet werden, wovon auch die Betreiber von Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien profitieren. Das bedeutet allerdings auch, dass von ein nicht unbeträchtlichen Teil der für die Verlängerung gezahlten Steuern wieder als Ausbauförderung vom Staat an die Energiekonzerne zurück fließt. Denn die großen Energiekonzerne sind es, die am meisten vom Ausbau des Netzes profitieren werden. Aber ein anderes Ergebnis war von dieser Regierung nicht zu erwarten. Kanzlerin Merkel sprach von einer “Revolution im Bereich der Energieversorgung” und der Notwendigkeit der AKW-Laufzeitverlängerung “um das Zeitalter der erneuerbaren Energien möglichst schnell zu erreichen”. Bundesumweltminister Röttgen freut sich über die Zuschüsse für seine Förderprogramme und Bundeswirtschaftsminister Brüderle lässt uns wissen, dass es hierbei um nichts geringeres, als um ein “Umsteuern in Energiepolitik” hin zu erneuerbaren Energien wäre. Das dabei sämtliche Gutachten über die fehlende Notwendigkeit dieser Maßnahme ignoriert werden und statt dessen lediglich der Bericht über die größtmögliche finanzielle Ausnutzung zu Grunde gelegt wurde, wird nicht weiter thematisiert. Jetzt werden SPD und Grüne eine Verfassungsklage einreichen durch die geklärt werden wird, ob eine Umgehung des Bundesrates in dieser Frage zulässig ist.
In Berlin rauchen die Köpfe. Der Energiegipfel soll engültig eine Einigung bringen, da sind sich alle Beteiligten einig. Doch die Opposition äußerte erneut scharfe Kritik am Kurs der schwarz-gelben Koalition in der Atompolitik. In den Regierungskreisen heißt es:”Jede Stunde bringt einen Fortschritt, aber wir sind noch lange nicht am Ende.” Wird wirklich das Ziel erreicht. Das Innen- und das Justizministerium waren zuvor damit beauftragt worden, Gutachten zu der Frage zu erarbeiten, inwieweit der Bundesrat über eine mögliche Laufzeitverlängerung mitentscheiden müsste. Wenn dies schon so beauftragt wurde, hat die Regierung bestimmt vor, den Bundesrat zu umgehen und ihren Plan durchzusetzen. Eine Einigung hingegen wäre aber in jedem Fall sinnvoller. Doch wer nimmt an diesem Treffen alles teil. Auf die Einladung von Kanzlerin Merkel folgten zuerst Umweltminister Norbert Röttgen (CDU), Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU), die sich im Vorfeld berieten. Am Nachmittag kamen die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von Union und FDP hinzu. Die Tisch kann aber den Gipfel nicht ganz in Ruhe besprechen, denn laut Polizeiangaben demonstieren rund 300 Menschen. Die Veranstalter sprachen von 2000 Teilnehmern. Die Demonstranten ließen als Symbol für eine radioaktive Wolke 2000 Ballons aufsteigen. Das eine Laufzeitverlängerung folgen muss ist dennoch klar. Eine komplette Umstellung auf erneuerbare Energien kann schließlich nicht von heute auf morgen erfolgen. Und der produzierte Strom reicht bislang immer noch nicht aus, um den gesamten Strombedarf zu decken. Dennoch sollte die Regierung allmählich zum Ziel kommen, denn nur dann kann man an die Schwarz-Gelbe Regierung glauben, den die meisten Bundesbürger bereits verloren haben.
Jetzt, neun Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001, plant die Bundesregierung die deutschen Atomkraftwerke gegen den Absturz großer Passagierflugzeuge abzusichern, um von vornherein den Versuch einer Wiederholungstat zu unterbinden. Nicht nur, dass diese Maßnahme fast zehn Jahre zu spät kommt, der Zeitpunkt zu dem die Regierung diese ins Gespräch bringt zeigt sehr deutlich, dass es ihr nicht um die höhere Sicherheit, sondern um die Durchsetzung längerer AKW-Laufzeiten geht. Denn genau das wäre das Resultat so umfassender Baumaßnahmen, wie die hier geforderte höhere Absicherung der Kraftwerke. Wenn die AKW-Betreiber, wie im Vorfeld angesprochen, 5-7 Jahre Zeit für die Nachrüstung bekommen, dann müssten auch ältere Atommeiler, deren Abschaltung in dieser Zeit bevorsteht, längere Laufzeiten für ihre AKW’s zugestanden bekommen. Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation ist über den neuen Versuch der Regierung die Laufzeiten mit allen Mitteln zu verlängern empört: “Jetzt wird es endgültig absurd: Ein Atomkraftwerk, das nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert ist, noch fünf Jahre am Netz zu lassen, obwohl schon jetzt absehbar ist, dass der entsprechende bauliche Schutz für die Betreiber zu teuer kommt, ist absolut verantwortungslos”. Bisher haben die Energiekonzerne eine solche bauliche Sicherheitsmaßnahme, mit der Begründung diese wäre zu teuer, abgelehnt. Die Einstellung dürfte sich inzwischen geändert haben, wenn sie dadurch eine weitere Laufzeitverlängerung herausschlagen können – und bei durchschnittlich 1 Million Reingewinn pro Tag werden sie alles daran setzen, die geplante Abschaltung so lange wie möglich hinaus zu zögern. Doch sämtliche Argumente und Gutachten die eine Verlängerung der Laufzeiten kritisieren prallen mittlerweile an der schwarz-gelben Regierung ab. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, ob die Regierung unter Ausschluss des Bundesrates diese Entscheidung treffen darf.
Es gibt viele Menschen, die mit dem Widerspruch zwischen den ihnen in der Kindheit vermitteltem Glauben an einen Gott und der immer weiter voranschreitenden Erkenntnis, dass es für all die Geheimnisse des Lebens eine natürliche Erklärung gibt, nicht klar kommen. Eine in frühester Kindheit geprägte Meinung lässt sich im Erwachsenenalter nur schwer wieder “löschen”. Dazu kommt, dass viele Menschen Trost aus der Hoffnung auf ein Weiterleben nach dem Tod ziehen. Um den Widerspruch zwischen Glauben und Wissen zu verringern sind immer mehr Menschen gezwungen zu versuchen, ihren Gott in das sich ständig verändernde Weltbild zu integrieren. Mit teilweise haarsträubenden Ergebnissen. Sogenannte ID-Befürworter, die Verfechter der Lehre die Perfektion des Zusammenspiels in der Natur wäre ein Beweis für eine von Gott gestaltete Umwelt, suchen seit Jahren nach nicht-reduzierbaren Systemen in der Natur, die sie als Beispiel für das “perfekte Design” durch Gott anführen. Wird dieses, wie zum Beispiel bei der recht einfachen wissenschaftlichen Erklärung wie sich im Laufe der Evolution das Sehvermögen gebildet hat widerlegt, suchen diese Pseudowissenschaftler einfach nach neuen, noch nicht erklärten Phänomenen. Diejenigen, denen mittlerweile klar geworden ist, dass sich einfach alle Funktionen und Systeme in der Natur durch Anpassung an die jeweilige Umgebung erklären lassen, haben sich auf die Aussage verlegt, dass Gott zumindest für die Entstehung unserer Erde mit all ihren naturwissenschaftlichen Gesetzen verantwortlich sein kann. Dabei zitieren sie gern Wissenschaftler wie Einstein und Hawking, die zwar nicht gläubig sind, aber als stringent sachlich denkend und dem real existierend Beobachtbaren verpflichteten Wissenschaftler, auch einen Gott nicht ausschließen, so lange dies nicht beweisbar ist. Das hat Stephen Hawking jetzt aber getan. In seinem neuen Buch: “The Grand Design”, das bereits in Auszügen der britischen Zeitung “The Times” vorliegt, legt der Wissenschaftler dar, wieso es für die Entstehung unseres Universums keinen Gott braucht: “Weil es ein Gesetz wie das der Schwerkraft gibt, kann sich das Universum selbst aus dem Nichts erschaffen….Spontane Entstehungsprozesse sind der Grund dafür, dass es mehr als Nichts gibt, warum das Universum und warum wir existieren”. Jeder Mensch kann und soll das glauben, was er will. Ist dieser Glaube jedoch so unbegründet, wie im Falle eines auf uns einwirkenden Gottes, lasse sich daraus keine für die Allgemeinheit gültigen Gesetze und Verhaltensnormen ableiten. Da diese noch immer als Überbleibsel eines längst überwundenen Zeitalters bestehen, ist es überfällig eine strikte Trennung sämtlicher Glaubensrichtung von rechtsstaatlicher Arbeit vorzunehmen.
Das umstrittene Sparpaket der Bundesregierung ist jetzt als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes vom Kabinett beschlossen worden. Einschneidende Veränderungen ergeben sich dabei für die Bürger hauptsächlich aus der Beschneidung vieler Sozialleistungen, wie beispielsweise des Elterngeldes. Ebenfalls neu ist die Luftverkehrsabgabe und dem Gesetzentwurf über die Einführung einer Brennelementesteuer wurde zugestimmt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gab anschließend bekannt, dass damit der geplante Sparbetrag von 11,2 Mrd. Euro erreicht werde: “Mit beiden Gesetzentwürfen und mit den sonstigen Maßnahmen setzen wir den Konsolidierungskurs der Bundesregierung nachhaltig um”. Damit kann die im Grundgesetz verankerte Schuldengrenze ebenso eingehalten werden, wie die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union. Auf Kürzungen ihrer Bezüge müssen sich dafür auch fast alle sozialen Gruppen Deutschlands vorbereiten. Für Empfänger von Wohngeld fallen die erst kürzlich eingeführten Heizkostenzuschüsse weg und der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II. Auch Unternehmen müssen zukünftig auf Vorteile verzichten. Für sie gibt es zum Beispiel keine Sonderregelungen mehr, die sie von der Ökosteuer befreit. Mit insgesamt 80 Milliarden Euro sollen diese Einsparungen in den nächsten vier Jahren die Haushaltskasse entlasten. SPD und Linke kritisierten das Gesetz als unsolide und unsozial. Besonders die geplante Brennelementesteuer, die mit einer Verlängerung der AKW-Laufzeiten einhergehen würde, wurde von SPD-Chef Sigmar Gabriel heftigst attackiert. Auch Grünen-Fraktionsschef Jürgen Trittin warnte, es wäre ein “schmutziger Deal,… Laufzeitverlängerung gegen Geld” anzubieten. Die daraus resultierenden Folgekosten überschreiten die Einnahmen um ein Vielfaches.
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