Archiv der Kategorie: Allgemein

Neue Themen und Diskussionen

Neue Woche, neue heiß diskutierte Themen und Diskussionen bei uns im Forum. An dieser Stelle möchten wir euch regelmäßig einen Überblick über die Top-Themen aufzeigen. Gerne seid ihr eingeladen euch an der Diskussion zu beteiligen.

Anbei die Top-3 der vergangenen Woche:

Bis zum Freitag!

Chancen für Unternehmer

Es gibt mittlerweile mehrere Finanzinstitute, die auch für Unternehmer lukrative Angebote bereitstellen. Selbst speziell zugeschnittene Kredite, wie der Betriebsmittelkredit und der Investitionskredit, stehen mittlerweile im Portfolio.

Auch hier ist eine angepasste Onlineanfrage & -antrag vorgesehen, bei dem man die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung am Planbeispiel durchrechnen kann.

Die Kirche und ihre Doppelmoral

Das die Kirche ein Imageproblem hat, ist mittlerweile auch in den eigenen Reihen angekommen. Es gibt kaum noch eine Zeitung oder ein Forum, indem nicht heftige Kritik an ihren Vertretern und Mitgliedern an der Tagesordnung wäre. Was folgt sind massenhafte Kirchenaustritte.

Das wollen die Macher in der evangelische und katholische Kirche jetzt ändern. Und wie es ihnen unsere Politiker seit Jahren vormachen, setzt auch die Kirche auf Schlagwörter wie Armutsbekämpfung und melden sich bei jeder passenden Gelegenheit zu Wort. Allerdings ist auch das für sie ein eher heißes Eisen. Denn gerade Mitarbeiter der zahlreichen kirchlichen Einrichtungen, sind unverhältnismäßig oft auf zusätzliche Hartz-4-Leistungen angewiesen. Bei diakonischen Einrichtungen, die größtenteils ohnehin vom Staat finanziert werden, kann ein Großteil der der Mitarbeiter nicht von den gezahlten Löhnen leben. Dazu kommt, dass die meisten Arbeitsverträge befristet sind, um unliebsame Mitarbeiter, ohne Ärger befürchten zu müssen, entlassen zu können. Klaus-Dieter Kottnik, Präsident des Diakonie-Verbandes behauptet: „Die Alternative wäre, und das ist der Gewissenskonflikt, zu sagen, wir machen die Arbeit gar nicht mehr, wir geben sie auf„. Aber genauso argumentieren alle Unternehmen, die sich vor einer gerechten Entlohnung drücken. Das ARD-Politmagazin, dass sich auf die Recherchen von „Report Mainz“ stützte, spricht mittlerweile von regelrechtem Lohndumping in den kircheneigenen Unternehmen. Hinzu kommt, dass das für alle anderen Unternehmen verbindliche Arbeitsrecht, für die Kirchen in Deutschland keine Gültigkeit besitzt. In der Weimarer Reichsverfassung beschlossen, hat das sogenannte kirchliche Selbstbestimmungsrecht, bis heute seine Gültigkeit nicht eingebüßt. Das gestattet ihnen, entgegen dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Mitarbeiter abzulehnen oder zu entlassen, wenn deren persönliche Ansichten oder Verhältnisse, nicht mit der Kirchenpolitik überein stimmen. Eine bedenkliche Sonderstellung, die schleunigst aufgehoben gehört. Das die offiziellen Vertreter der Kirchen es wagen, in öffentlichen Debatten mehr Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung zu fordern, grenzt da schon an Blasphemie.

Bundesverfassungsgericht befindet Paragraph gegen Volksverhetzung als rechtens

Aufgrund einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in Zukunft leichter sein rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der verschärfte Volksverhetzungsparagraph §130, Absatz 4, des Strafgesetzbuches („wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“), mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eine sich darauf beziehende Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen und die Richter billigten mit dieser Grundsatzentscheidung das Verbot eines rechtsextremistischen Aufmarsches aus dem jahr 2005 im fränkischen Wunsiedel. Es handele sich trotzdem nicht um ein “allgemeines Gesetz”, da es sich nicht gegen totalitäre Willkürregime aller Art richte, sondern es nimmt nur Bezug auf Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, welche es unter Strafe stellt.Da die Meinungsfreiheit allerdings nur durch “allgemeine”, also unbestimmte Auffassungen eingeschränkt werden darf, sei die Vorschrift nur “ausnahmsweise” mit dem Grundgesetz vereinbar. Da das Grundgesetz jedoch geradezu als Gegenentwurf zum totalitären nationalsozialistischen Regime mit all dem Unerecht und dem Schrecken der Nazi-Herrschaft zu betrachten sei, sei eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen ausnahmsweise verfassungskonform.

Aufgrund einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in Zukunft leichter sein rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der verschärfte Volksverhetzungsparagraph §130, Absatz 4, des Strafgesetzbuches („wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“), mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eine sich darauf beziehende Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen und die Richter billigten mit dieser Grundsatzentscheidung das Verbot eines rechtsextremistischen Aufmarsches aus dem jahr 2005 im fränkischen Wunsiedel.Es handele sich trotzdem nicht um ein “allgemeines Gesetz”, da es sich nicht gegen totalitäre Willkürregime aller Art richte, sondern es nimmt nur Bezug auf Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, welche es unter Strafe stellt.Da die Meinungsfreiheit allerdings nur durch “allgemeine”, also unbestimmte Auffassungen eingeschränkt werden darf, sei die Vorschrift nur “ausnahmsweise” mit dem Grundgesetz vereinbar.Da das Grundgesetz jedoch geradezu als Gegenentwurf zum totalitären nationalsozialistischen Regime mit all dem Unerecht und dem Schrecken der Nazi-Herrschaft zu betrachten sei, sei eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen ausnahmsweise verfassungskonform.Aufgrund einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in Zukunft leichter sein rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der verschärfte Volksverhetzungsparagraph §130, Absatz 4, des Strafgesetzbuches („wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“), mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eine sich darauf beziehende Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen und die Richter billigten mit dieser Grundsatzentscheidung das Verbot eines rechtsextremistischen Aufmarsches aus dem jahr 2005 im fränkischen Wunsiedel.Es handele sich trotzdem nicht um ein “allgemeines Gesetz”, da es sich nicht gegen totalitäre Willkürregime aller Art richte, sondern es nimmt nur Bezug auf Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, welche es unter Strafe stellt.Da die Meinungsfreiheit allerdings nur durch “allgemeine”, also unbestimmte Auffassungen eingeschränkt werden darf, sei die Vorschrift nur “ausnahmsweise” mit dem Grundgesetz vereinbar.Da das Grundgesetz jedoch geradezu als Gegenentwurf zum totalitären nationalsozialistischen Regime mit all dem Unerecht und dem Schrecken der Nazi-Herrschaft zu betrachten sei, sei eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen ausnahmsweise verfassungskonform.

Ergebnisse der Europawahl

Ergebnisse der EuropawahlEuropa hat gewählt! Die Presse ist sich beim Fazit auch ziemlich einig. Europa rückt nach rechts bzw. ins konservative Lager. Doch auch die Grünen Parteien können Europaweit zulegen. Die Wahlbeteiligung war erwartungsgemäßig gering. Die Euroskeptiker konnten hiervon wohl besonders profitieren.

Europawahl in Deutschland:

Viele Verlierer und ein Gewinner. So könnte das Fazit lauten. Auch wenn das die Parteien sicher anders sehen. Die FDP kann als einzigste Partei kräftig zulegen. Auch die Linke und die Grünen haben ein kleines Plus auf dem Konto. Das größte Minus hat der eigentliche Wahlgewinner die CDU. Allerdings fällt die CDU auch von einem hohen Niveau. Auffällig ist auch der hohe Anteil der „Anderen Parteien“. Fast 11 % erreichen diese. Das ist aber auch auf die große Auswahl an Parteien zurückzuführen. Selten hat der Bürger eine so große Auswahlmöglichkeit.

Alle Zahlen zur Europawahl in Deutschland könnt ihr hier nachlesen.

Europawahl in den anderen Ländern:

Die Konservativen siegen in fast allen Ländern. Nur Skandinavien bleibt eine Hochburg der Sozialdemokratie. Euroskeptiker und radikale Parteien hatten besonders in Ost und Süd-Ost Europa eine Chance.

Was ändert sich?

Im Parlament haben die Konservativen und Sozialdemokraten weiterhin die Mehrheit. Aber die Euroskeptiker haben erstmals die Möglichkeit Fraktionsstärke zu erreichen und könnten nun mit einer deutlich stärkeren Stimme sprechen. Die Fraktion der Grünen wird im neuen Parlament auch stärker vertreten sein.

Ein negativer Aspekt. Die Wahlbeteiligung bleibt gering. Schade.

Was denkt ihr über das Ergebnis der Europawahl?