Archiv der Kategorie: Soziales

Sinkende Kinderarmut durch Hartz-IV

Wie die Bundesagentur für Arbeit bekannt gab, ist die Zahl der in Hartz-IV-Haushalten lebenden Kinder in den vergangenen fünf Jahren um 13,5 Prozent gesunken. Um 257.000, auf 1,64 Millionen, verringerte sich die Zahl der von Hartz-IV betroffenen Minderjährigen. „Weniger Kinder in Hartz IV bedeutet, dass es den Jobcentern gelungen ist, ihre Eltern in Beschäftigung zu integrieren“, erklärte Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur. „Auch Langzeitarbeitslose oder Geringqualifizierte profitieren verstärkt von der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes“, freute sich Alt über die Senkung der Arbeitslosigkeit. Annelie Buntenbach, die als Vorstandsmitglied für den Deutschen Gewerkschaftsbund tätig ist, mahnt jedoch an den Trend nicht überzubewerten, da Hartz-IV-Bezug nicht das einzige Kriterium für mögliche Kinderarmut darstellt. Parallel zur Senkung der Arbeitslosenzahlen hat sich die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor erhöht, was sich auch auf die Kinder der Geringverdiener auswirkt. Auch die Sozialexperten der SPD und der Linkspartei forderten die Regierung auf, die derzeit positive Entwicklung nicht zum Anlass zu nehmen, untätig zu bleiben. Diana Golz: „Dass weniger Kinder Hartz IV bekommen, sagt für sich genommen wenig über das wirkliche Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland aus“. Erschwerend kommt hinzu, dass es große regionale Unterschiede bei der prozentualen Verteilung der von Hartz-IV abhängigen Kinder gibt, was ohne gegensteuernde Maßnahmen zur Bildung von Armutsregionen führen könnte. So stieg beispielsweise die Zahl der von Armut bedrohten Familien in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen seit 2005 „erheblich“ an.

Kinder: Ausreichend Betreuungsplätze unrealistisch

Noch immer gibt es in den meisten Städten zu wenig Erzieher für Vorschulkinder. Das liegt vor allem daran, dass die Kommunen nicht in der Lage sind, ausreichend Geld für die Kinderbetreuung zur Verfügung aufzubringen. Inzwischen geben die Vertreter vieler Stadträte bereits zu, dass sie es nicht schaffen werden genug Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, damit alle Eltern die dies wünschen, ihre Kinder in einem Kindergarten, oder von einer Tagesmutter betreuen lassen können. Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, bezeichnete den Anspruch, für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz anbieten zu können, als unrealistisch. „Es gibt diese Erzieher nicht“, kritisierte er in einem Interview. Die Städte müssten endlich damit beginnen, massiv für den gefragten Beruf der Tagesmutter zu werben. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hält die Bundesländer für die Schuldigen dieser Misere. Sie bemängelt die schlechte Zusammenarbeit, die eine korrekte Bestandsaufnahme der aktuellen Situation verhindern. Schröder: „Leider weigern sich die Länder, die Zahlen über ihre eigenen Anstrengungen zu liefern.“ Diese „Intransparenz“ seitens der Länder müsse, so Schröder, endlich beendet werden, um zu verhindern, dass die Kommunen mit Inkrafttreten des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz, von „Klagen überzogen“ werden.

Kinderförderungsgesetz

Mit dem am 10. Dezember 2008 beschlossenen Kinderförderungsgesetzes wurde die Grundlage für die Förderung von Vorschulkindern, durch Tagespflegeeinrichtungen gelegt. Ab 2013 soll dann für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren ein Tagespflegeplatz vorhanden sein. Dafür müssen insgesamt rund 750.000 weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden. Die Regierung geht davon aus, dass damit der Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt sein wird und der rechtliche Anspruch, für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz anbieten zu können, gewährleistet werden kann. Da die Errichtung und Unterhaltung von Kindergärten und Kindergrippen besonders teuer ist, wird durch den Bund und die Länder vorrangig die Tagesbetreuung durch Tagesmütter forciert. Circa 12 Milliarden Euro müssen der Staat, die Bundesländer und die Kommunen dafür aufbringen. Veranschlagt wurden 12.000 Euro für jeden neu geschaffenen Betreuungsplatz. Der Grund für die Förderung von Eltern mit Kleinkindern ist die sinkende Geburtenzahl. Durch diesen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sollen Eltern besser Familie und Beruf miteinander kombinieren können. Außerdem fördert das spielen und lernen in einer Gruppe, die von qualifiziertem Personal betreut wird, die Entwicklung der Kinder nachhaltig. Eltern mit einem zu geringen Einkommen können bei den Jugendämtern ihrer Stadt auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, um die Kosten für Kindergärten, Grippen oder Tagesmütter aufbringen zu können.

SPD plant Erhöhung des Spitzensteuersatzes

Kurz vor Beginn des SPD-Parteitags haben sich mehrere Spitzenpolitiker der SPD gegen überzogene Steuererhöhungen auch für Spitzenverdiener ausgesprochen. So warnte der Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier vor einem „Linksruck“. Steinmeier: „Die SPD ist gut beraten, weiterhin Maß und Mitte zu halten“. Der linke Flügel der SPD hatte gefordert, zusätzlich zu der bereits von der SPD favorisierten Anhebung des Spitzensteuersatzes um sieben Prozent, noch eine dreiprozentige Reichensteuer im Parteiprogramm festzulegen. Frank-Walter Steinmeier verteidigte dagegen das bisherige Finanzkonzept als „solide durchgerechnet“ und kritisierte, dass zu hohe Steuerbelastungen nicht im Interesse der Parteimitglieder wären. Auch Peer Steinbrück und Sigmar Gabriel warnten vor einer zu großen Steuererhöhung. Nach Meinung des SPD-Chefs würden durch zu hohe Steuern auch die Normalverdiener verunsichert. In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ verwies die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles, jedoch darauf, dass auch heftige Debatten über das Steuerthema „kein Beinbruch“ seien und zur normalen Parteiarbeit dazu gehörten. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit hält die Befürchtung um einen „Linksruck“ der SPD für übertrieben. Wowereit: „Die SPD ist eine linke Volkspartei und bleibt eine linke Volkspartei.“ Er geht davon aus, dass die Bevölkerung die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent befürworten werde. Auf die Frage nach der Kanzlerkandidatur wichen die SPD-Parteispitzen jedoch aus. Als Hauptkandidaten gelten bisher neben dem SPD-Chef Sigmar Gabriel, vor allem Steinbrück und Steinmeier. Parteivize Hannelore Kraft sieht jedoch auch andere Optionen. Kraft: „Jeder sozialdemokratische Regierungschef in den Ländern hat die nötige politische Erfahrung, um ein solches Amt auskleiden zu können“. Allerdings soll die Kandidatenfrage erst in einem Jahr beraten werden. Auf dem kommenden Parteitag wird es vorrangig um die Inhalte des Parteiprogramms für die kommenden zwei Jahre gehen.

Kinder-Betreuungsgeld auch für Hausfrauen

Das Kinder-Betreuungsgeld wird nun auch für Hausfrauen ausgezahlt, die ihre Kinder nicht in eine staatlich unterstützte Kita oder Krippe geben. Kanzlerin Merkel erklärt, dass dies bereits mit dem damaligen CSU-Chef Edmund Stoiber abgesprochen war und Teil der Milliarden-Zusage für den Krippenplatz-Ausbau ist. Damit sollten auch jene Familien vom Betreuungsgeld partizipieren, bei denen die Großeltern die Kinderbetreuung übernehmen. Der tatsächliche Grund für die Ausweitung des Betreuungsgeldes dürfte in der Sorge vor einer Klagewelle gegen die Stadt- und Gemeinderäte liegen, da sich schon jetzt abzeichnet, dass die für 2013 zugesicherte Zahl an Betreuungsplätzen nicht eingehalten werden kann. So haben aktuell beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gerade einmal die Hälfte der notwendigen Betreuungsplätze zur Verfügung. Dagegen geht in den neuen Bundesländern die Mehrzahl der Kinder in eine Kindergrippe, oder einen Kindergarten. Nach Meinung des Deutschen Kinderschutzbundes wird vielen Eltern in den alten Bundesländern „nichts anderes übrig bleiben, als das …. beschlossene Betreuungsgeld anzunehmen“, da die bisherigen Anstrengungen für den Ausbau der Kita-Plätze einfach nicht ausreichend sind, um den wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Als Ersatz sollen Eltern die ihre Kinder zu Hause betreuen 100 Euro pro Monat im 2. und 150 Euro pro Monat im 3. Lebensjahr erhalten.