Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67?

Die Regierung hält an ihrer Forderung, das Eintrittsalter für Rentner auf 67 Jahre zu erhöhen fest. Eine Verlängerung des Renteneintrittsalters soll vor allem die Finanzierbarkeit der Rente auch für die Zukunft sichern. Diese Anhebung soll Stufenweise zwischen 2012 und 2029 erfolgen. Ab dem Geburtsjahrgang 1947 wird sie um einen Monat pro Jahrgang angehoben und ab dem Jahr 2024, also Geburtsjahrgang 1959, um zwei Monate pro Jahrgang. Notwendig wird dieser Schritt nach Meinung der Bundesregierung durch den Wandel der Bevölkerungsstruktur in Deutschland. Auch ist durch ein verbessertes Gesundheitssystem die Leistungsfähigkeit über das sechzigste Lebensjahr hinaus stark gestiegen. Gerade von den Erfahrungen der älteren Generationen kann die Wirtschaft in hohem Maße profitieren. Bereits jetzt gibt es immer mehr ältere Mitarbeiter in den Betrieben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gab bei einem Interview mit der „Rheinischen Post“ an,: „In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der 60- bis 64-Jährigen in Arbeit um zwölf Prozentpunkte auf inzwischen 40 Prozent gestiegen“. Dieser Trend wäre ihrer Meinung nach auch anhaltend. Die Sache hat nur einen Haken. Bereits jetzt gibt es nicht genug Arbeitsplätze für alle Arbeitsfähigen in Deutschland. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters wird zwar die Rentenkasse entlasten, allerdings in gleichem Maße die Kosten für Arbeitslose erhöhen. Genau für solche Pläne wurde der Begriff „Milchmädchenrechnung“ geprägt.

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