Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat unter dem Aktenzeichen 3 Ws 225/10 der Haftbeschwerde von Jörg Kachelmann am 29.07.2010 stattgegeben, da aus Sicht des Gerichts kein dringender Tatbestand des Meteorologen mehr bestünde. Kachelmann wurde bereits aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim entlassen.
Angeblich soll Kachelmann im Februar dieses Jahres seine damalige Freundin mit einem Messer bedroht haben und sie dann vergewaltigt haben. Daraufhin wurde er am 25. Februar 2010 in Haft genommen. Der Wetter-Moderator beteuerte stets seine Unschuld.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe legte zunächst den Unterschied zwischen einem dringenden Tatverdacht und einem hinreichenden Tatverdacht dar. Bei einem dringenden Tatverdacht müsse der Verdachtsgrad sehr stark sein, was derzeit nicht der Fall ist.