Guttenberg verspricht weiterhin Mitarbeit bei Aufklärung der Plagiatsvorwürfe

Wie seine Anwälte jetzt mitteilen ließen, will der ehemalige Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg die Veröffentlichung des Gutachtens über seine Doktorarbeit nicht rechtlich unterbinden lassen, obwohl dadurch „der Persönlichkeitsschutz berührt“ würde. Allerdings ist jede Doktorarbeit ohnehin öffentlich einsehbar, so dass das erwartete Fazit des Gutachtens, ohnehin für jeden vorwegzunehmen ist. Die Anwälte Guttenbergs reagierten mit der Aussage gegen „missverständliche und teilweise falsche Medienberichterstattungen“, in denen von einer entsprechenden Unterlassungsklage die Rede war. Statt dessen wolle sich der Ex-Minister an sein Versprechen halten, „an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken“. Zeitgleich zeigte der innenpolitische Sprecher der SDP-Fraktion, Dieter Wiefelspütz Verständnis dafür, dass der Bundestagspräsident Norbert Lamm einen Strafantrag gegen Guttenberg abgelehnt hat. Wiefelspütz: „Ich kann nachvollziehen, dass der Bundestagspräsident hier nicht noch einmal nachtritt“. Den Verlust des Ministeramtes hält Wiefelspütz für eine ausreichende Strafe. Die Klage war im Gespräch, weil Guttenberg einen erheblichen Teil seiner Doktorarbeit von Mitarbeitern der Regierung hat schreiben lassen. Ob die plagiierte Dissertation für Guttenberg noch rechtliche Konsequenzen hat, ist weiter offen. Bisher hat erst eins der Plagiatsopfer Strafantrag gestellt. Urheberrechtsverletzungen können allerdings nicht nur auf Antrag der Geschädigten, sondern auch bei öffentlichem Interesse einen Strafantrag nach sich ziehen. Ob dieses in dem Fall gegeben ist, liegt im Ermessen der zuständigen Staatsanwaltschaft.

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