Oberst Klein wird nicht angeklagt

Der umstrittene Luftangriff auf Terroristen in Afghanistan bei dem auch Zivilisten getötet wurden ist durch die Bundesanwaltschaft untersucht worden. Diese kam zu dem Ergebnis das es keine Anzeichen auf Zivilisten gegeben habe, die amerikanischen Piloten hatten zwar Bedenken geäußert, aber es gab keine Hinweise darauf. Nach Kriegsvölkerrecht musste Klein nicht in Kauf nehmen mit Bodeneinheiten anzugreifen und die Sicherheit der Einheit zu gefährden. Ein Luftangriff sei also angemessen gewesen, dieser galt den Aufständischen Taliban. Oberst Klein hatte zudem angeordnet die kleinste Bombengröße auszuwählen, einen Warnhinweis musste er nicht geben da keine Annahme von Zivilpersonen vorlag. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt da es keinen Verdacht für ein Kriegsverbrechen gibt. Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Beck nannte das ganze einen Freispruch erster Klasse.

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