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Ausbau von Betreuungsplätzen stockt

Obwohl nur noch ein Jahr Zeit ist, bis jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr das Recht auf einen Betreuungsplatz hat, stockt der Ausbau der Krippen und Kitas. Bisher ist erst für 20 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in den alten Bundesländern ein Betreuungsplatz, oder eine Tagesmutter verfügbar. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die bis 2013 geplante Quote von 35 Prozent noch lange nicht erreichbar. Dagegen haben die Gemeinden der neuen Bundesländer, aufgrund der vorhandenen, diesbezüglich besseren Infrastruktur, die Quote längst erfüllt. In Sachsen-Anhalt stehen sogar für 56 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon können die Stadtverwaltungen der westdeutschen Länder nur träumen. Obwohl der Bund Finanzhilfen in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro für den Ausbau von Kindertagesstätten bereit stellt, fehlt den Kommunen, nach eigenen Angaben, noch immer genügend Geld für den Bau einer ausreichenden Zahl an Kindergärten. Da sich bereits abzeichnet, dass in den alten Bundesländern das Angebot nicht genügen wird, hoffen viele Kommunalpolitiker auf ein Einlenken der Regierung und eine schnelle Änderung des Gesetzes. „Es darf nicht dazu kommen, dass die Städte mit Klagen und Schadensersatzforderungen überzogen werden, falls der Rechtsanspruch am 1. August 2013 nicht erfüllt werden kann“, mahnt beispielsweise die Städtetagspräsident Christian Ude. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, kritisiert den Mangel an Initiative seitens der Gemeinden und hält dies für den Grund der Probleme und Verzögerungen beim Ausbau der Krippen- und Kitaplätze. Aktuell besuchen Deutschlandweit rund 25 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einen Kindergarten, eine Krippe, oder werden von Tageseltern betreut. Das sind knapp 10 Prozent mehr, als im Vorjahr. Experten gehen davon aus, dass wesentlich mehr Eltern ihr Kind betreuen lassen möchten, als bisher möglich.

Auch CSU plant Betreuungsgeld für Hausfrauen

Die CSU will, im Einklang mit der Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder, ebenfalls ein Betreuungsgeld für alle Eltern. Dies sollte auch Eltern zur Verfügung stehen, die nicht erwerbstätig sind und deren Kinder deshalb nicht in einer Krippe, einer Kita, oder bei einer Tagesmutter untergebracht sind. So erklärte die bayerische Sozialministerin der CSU, Christine Haderthauser, in einem Interview gegenüber der Zeitung „Die Welt“, dass viele Eltern die Unterbringung in einer Krippe nicht als ideal betrachten und deshalb verweigern würden. Durch das Betreuungsgeld sollte ihnen die Möglichkeit gegeben werden, „Alternativen“ zur Krippenbetreuung umzusetzen. „Deswegen erhalten alle Eltern, die keinen Krippenplatz nutzen wollen, unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit das Betreuungsgeld“, kündigte die Christine Haderthauser für Bayern an. Dieses sei für alle Familien, unabhängig von dem jeweils erzielten Einkommen, eine große Hilfe. Allerdings wird die Betreuung durch Tagesmütter bereits durch einen Zuschuss zum Stundenlohn der Tagesmütter unterstützt. Das lässt darauf schließen, dass es der CDU-Politikerin weniger um arbeitende Eltern geht, die eine Betreuung durch Tagesmütter benötigen, sondern um die Einführung des Elterngeldes auch für nicht-arbeitende Hausfrauen- und Männer. Diese bekämen dann im Grunde eine Ausgleichszahlung dafür, dass sie ein soziales Angebot des Staates – die staatlich geförderte Kinderbetreuung – nicht in Anspruch nehmen.

Väter von “Kuckuckskindern” müssen genannt werden

Zukünftig müssen Mütter die möglichen Väter ihrer Kinder benennen, wenn sich die ursprüngliche Vaterschaft als falsch erwiesen hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, indem der scheinbare Vater über längere Zeit für ein Kind gezahlt hatte, dass sich bei einem späteren Vaterschaftstest als sogenanntes Kuckuckskind erwies. Der als Vater ausscheidende frühere Partner der Mutter hatte darauf geklagt, den Namen des möglichen leiblichen Vaters zu erfahren, um von diesem das bereits bezahlte Kindergeld einklagen zu können. Dies ist nach Meinung des BGH legitim, auch wenn durch die Herausgabe des Namens die Persönlichkeitsrechte der Mutter verletzt würden. In diesem Fall überwiegt das Recht des Geschädigten auf eine Ausgleichszahlung durch den bis dahin säumigen leiblichen Vater des Kindes.

Rechtsanspruch auf ausreichend Betreuungsplätze gescheitert?

Münchens Oberbürgermeister Christian Ude befürchtet, dass die Bundesländer den 2013 entstehenden Rechtsanspruch von Eltern auf ausreichend Krippenplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr nicht erfüllen können. „Es kann nicht gut gehen, wenn Eltern einen Rechtsanspruch bekommen, den die Kommunen überhaupt nicht erfüllen können“, erklärte der OB. Er verlangte, dass die Regierung noch vor dem Stichtag den Rechtsanspruch wieder zurück nimmt und zugibt, dass „keine ausreichende Anzahl“ an Krippenplätzen bereit gestellt werden könne. Bisher werden knapp 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren in einem Kindergarten, oder durch Tagespflegeeltern betreut. Bis 2013 soll für 39 Prozent der Kinder, fast die doppelte Menge an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen. Ude ist sicher, dass den Gemeinden auch bei „äußerster Anstrengung“ noch circa 150.000 Betreuungsplätze fehlen werden, was eine ebenso große Zahl an Prozessen gegen die Kommunen nach sich ziehen wird. Die Gewerkschaft „Erziehung und Wissenschaft“ widersprach dieser pessimistischen Einschätzung und forderte Bund und Länder dazu auf, für mehr Effizienz ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Aktuell sieht es nach Meinung der Gewerkschaft so aus, dass die Geschwindigkeit des Ausbaus neuer Krippenplätze ab- statt zunimmt.

230.000 fehlende Kita-Plätze

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden jetzt bekannt gab, fehlen noch immer mindestens 230.000 Kita-Plätze, bis zum Stichtag 2013. Dann haben alle Eltern für ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, das Recht auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz. Politiker sowie Kinder- und Jugendverbände kritisieren, dass das von der Regierungskoalition versprochene Betreuungsgeld bisher nur teilweise ausgezahlt wurde. Dadurch fehlen den Gemeinden die nötigen Finanzen, um die noch notwendige Zahl an Kindertagesstätten bauen zu können. Dagegen verwies die Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder (CDU) darauf, dass die Bundesländer noch längst nicht alle zur Verfügung gestellten Investitionsgelder abgerufen hätten. Rund 900 Millionen Euro wurden bisher von den Gemeinden nicht angefordert. Die Ministerin hält die Bundesländer dazu an, den Aus- und Neubau der fehlenden Kindergärten zu beschleunigen. Inzwischen steigt die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die eine Kindertagesbetreuung nutzen. Bis zum März dieses Jahres gingen mit 517.000 rund 45.000 Kinder mehr in eine Kindertagesstätte, als im Vorjahr. Damit werden derzeit rund 25,4 Prozent aller Vorschulkinder tagsüber in Tagesstätten betreut. Bis zum Beginn des Jahres 2013 müssen rund 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt haben Eltern auch mit Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für ihre Kinder. Der Städte- und Gemeindebund hat jetzt einen neuen „Kita-Gipfel“ von der Regierung gefordert, um die noch immer nicht behobenen Probleme bei der Erreichung der geplanten 750.000 Kita-Plätze zu erörtern und Lösungen zu finden. In dem Zusammenhang kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, die Pläne der Regierung für das Betreuungsgeld. Dieses sollen Eltern erhalten, die ihre Kinder nicht in eine Kindergrippe oder Kita geben. Landsberg: „Es wäre besser gewesen, das Geld in den unterfinanzierten Kita-Ausbau zu stecken.“ Außerdem ist das Betreuungsgeld rechtlich umstritten, da es sich dabei praktisch um eine Entschädigung dafür handelt, eine staatlich angebotene Leistung nicht in Anspruch zu nehmen.