„Die spinnen, die Römer“ Die so gern benutzte Redewendung von Obelix, kommt Einem wohl auch so manches Mal in den Sinn, wenn man sich anschaut, womit amerikanische Gerichte so beschäftigt sind. Das Berufungsgericht in New York musste das Verbot von Schimpfworten und sexuell anzüglichen Ausdrücken aufheben, dass von der US-Medienaufsicht FCC verhängt worden war. Die Vorschriften stammten noch aus den siebziger Jahren und betrafen einen ganzen Katalog von Ausdrücken, die nicht in den Medien verwendet werden durften. Hielt sich ein Protagonist nicht daran, wurden seine Worte mit Pieptönen überlagert, also zensiert. Außerdem drohten ihm hohe Geldstrafen. Konsequent durchgesetzt wurde das Verbot allerdings nicht. Die Verantwortlichen unterschieden zwischen der Benutzung von Schimpfworten je nach Film-bzw. Sendungssparte. So konnte ein Ausdruck wie „fucking“ in einem Kriegsfilm durchaus erlaubt, in einer Komödie jedoch gesperrt werden. Diese Handhabung führte naturgemäß oft zu einer willkürlichen Entscheidung, die Inhalte und Ausdruck von Filmen und anderen Sendungen beeinträchtigte.
Dagegen hatte die US-Senderkette „Fox“ geklagt und bekam recht. Mit dem Hinweis auf die freie Meinungsäußerung und auf eine „gegen die Verfassung verstoßende Unbestimmtheit“ des Verbotes, erklärte das Gericht es als ungültig. Die Reaktionen darauf sind verschieden. Während die Organisation Media Access Project die Entscheidung als Meinungsfreiheit begrüßte, beanstanden konservative TV-Sender, wie der Parents Television Channel, sie als Wegbereiter für den uneingeschränkten Gebrauch von Anzüglichkeiten. Deshalb gehen viele Beobachter davon aus, dass der Fall als nächstet das Oberste Gericht in Washington beschäftigen wird. „Die spinnen, die Römer“ 🙂