Kinderförderungsgesetz

Mit dem am 10. Dezember 2008 beschlossenen Kinderförderungsgesetzes wurde die Grundlage für die Förderung von Vorschulkindern, durch Tagespflegeeinrichtungen gelegt. Ab 2013 soll dann für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren ein Tagespflegeplatz vorhanden sein. Dafür müssen insgesamt rund 750.000 weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden. Die Regierung geht davon aus, dass damit der Bedarf an Betreuungsplätzen gedeckt sein wird und der rechtliche Anspruch, für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Betreuungsplatz anbieten zu können, gewährleistet werden kann. Da die Errichtung und Unterhaltung von Kindergärten und Kindergrippen besonders teuer ist, wird durch den Bund und die Länder vorrangig die Tagesbetreuung durch Tagesmütter forciert. Circa 12 Milliarden Euro müssen der Staat, die Bundesländer und die Kommunen dafür aufbringen. Veranschlagt wurden 12.000 Euro für jeden neu geschaffenen Betreuungsplatz. Der Grund für die Förderung von Eltern mit Kleinkindern ist die sinkende Geburtenzahl. Durch diesen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sollen Eltern besser Familie und Beruf miteinander kombinieren können. Außerdem fördert das spielen und lernen in einer Gruppe, die von qualifiziertem Personal betreut wird, die Entwicklung der Kinder nachhaltig. Eltern mit einem zu geringen Einkommen können bei den Jugendämtern ihrer Stadt auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, um die Kosten für Kindergärten, Grippen oder Tagesmütter aufbringen zu können.

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