Recht auf einen Betreuungsplatz führt zu den Tagesmüttern

Wenn ab 2013 das Recht auf einen Betreuungsplatz für unter-drei-Jährige wirksam wird, müssen alle Kommunen in der Lage sein, ausreichend Krippenplätze und Betreuungsangebote anbieten zu können. Dabei wird rechtlich unterschieden zwischen Kinderfrauen und Tagesmüttern. Kinderfrauen betreuen die Kinder im Haushalt der Eltern und sind meist direkt bei der Familie angestellt. Dafür benötigen sie keine Erlaubnis der Ämter. Tagesmütter betreuen die Kinder in der Regel außerhalb der elterlichen Wohnung und müssen, wenn die Betreuungszeit mehr 15 Stunden pro Woche beträgt, ihre Befähigung als Tagesmutter nachweisen können. Tagesmutter kann Jeder werden, der Kinder mag und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Die für die regelmäßige Betreuung von Kindern notwendige Qualifizierung erhalten Interessierte in 160 Ausbildungsstunden. Hier werden zum Beispiel pädagogische Grundlagen gelehrt, oder Erste-Hilfe-Kurse für Kleinkinder durchgeführt. Um den Schutz der betreuten Kinder gewährleisten zu können, werden Tagesmütter auch vom Jugendamt kontrolliert. Dazu zählen, wenn die Kinder im Haushalt der Tagesmutter betreut werden, auch unangemeldete Hausbesuche. „Zum Schutz der Kinder ist der Schutz der Wohnung aufgehoben. So kann man sich sicher sein: Wenn wir vor Ort sind, ist alles in Ordnung.“, erläutert die Teamleiterin der Kindertagsbetreuung Düren, Verena Kappertz. Dafür werden die Betreuungsstunden auch mit einem Zuschuss der Kommunen gefördert. Dessen Höhe ist allerdings nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig von der jeweiligen Entscheidung der Gemeinden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert