Durchgesetzt: Mindestlohn in der Pflegebranche

Das war überfällig. Ab dem 1. August muss in der Pflegebranche ein Mindestlohn bezahlt werden. Einziger Wehrmutstropfen, ist die immer noch vorhandene und auch hier wieder zementierte Differenz in der Bezahlung Ost-und Westdeutscher Fachkräfte. 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten, mit einer geplanten Steigerung um zwei mal 25 Cent in zwei, bzw. drei Jahren. Dies ist allerdings nur die absolute Entgeltuntergrenze, die ebenso für In-wie Ausländische Firmen und Mitarbeiter gilt. Bereits 560.000 Menschen sind heute in der Grundpflege, das heißt in direkter Arbeit an und mit Pflegebedürftiger und 800.000 Mitarbeiter insgesamt in der Pflegebranche beschäftigt. Dem stehen offiziell rund 2,25 Millionen pflegebedürftige Menschen gegenüber. Eine Zahl, die sich aufgrund unseres steigenden Alters und des schwindenden Nachwuchses rasant erhöhen wird. Das Pflegeberufe, mit zu den körperlich und psychisch schwersten gehören, macht sie für Arbeitssuchende nicht besonders attraktiv. Das ein, für diese schwere Arbeit, so geringer Mindestlohn erst gesetzlich festgelegt werden muss, ist wohl auch nicht hilfreich. Es zeigt außerdem, wie wenig Wert dem Leben von Menschen beigemessen wird, die nicht mehr aktiv am Arbeitsleben teilnehmen können. Eine „Milchmädchenrechnung“, trifft es letztlich doch jeden von uns, wenn wir das Glück haben alt zu werden. Vergessen wir also nicht, dass unser heutiges Vorbild die nächste Generation prägt, die dann uns angemessen behandeln soll.

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