In Berlin ist jetzt in zweiter Instanz die Klage eines Schülers auf einen eigenen Gebetsraum in seiner Schule gescheitert. Hatte das Gericht ihm in erster Instanz das Recht darauf zugesprochen, wurde im neuen Verfahren der Berufung des Landes Berlin statt gegeben. Begründet wurde die Einschränkung der Religionsfreiheit des Schülers, mit dem Schutz anderer Werte. Die Schulen müssen in puncto Religion neutral bleiben, da hier Kinder verschiedener, oder gar keiner Religionen zusammen kommen. Die unterschiedliche Behandlung der Schüler berge ein nicht akzeptables Konfliktpotential. Problematisch bleibt dabei natürlich, die immer noch aktuelle bevorzugte Behandlung der beiden deutschen Großkirchen, die sich zum Beispiel in der Bereitstellung der Unterrichtsräume und der Finanzierung des Religionsunterrichtes niederschlägt. Langfristig wird die deutsche Regierung nicht umhin kommen, die Neutralität der Schulen auch auf die christlichen Religionsgemeinschaften auszuweiten.
Religion – Keinen Anspruch auf Gebetsraum in der Schule
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