Das die EU Deutschland jetzt untersagt hat, früher verurteilte Verbrecher im Anschluss an die Verbüßung ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung zu überführen, wenn dies nicht schon bei der Urteilsverkündung mit angegeben worden ist, hat zu großen Problem und Diskussionen über Recht und Sicherheit im Land geführt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will jetzt ein vernünftiges, rechtlich vertretbares Gesetz für die zukünftige Unterbringung von gefährlichen Straftätern erlassen, bei denen keine Besserung im Verhalten zu erwarten ist. Maiziere: „Ein neues Rechtsinstitut der Sicherungsunterbringung kann vielleicht nicht alle Fälle lösen, … aber es ist eine gute Lösung“. Dies würde einerseits die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands bewahren und gleichzeitig die Bevölkerung vor bekannten Gewalttätern schützen. Allerdings würde dieses neu von Herrn Maiziere geplante Institut nur die psychisch gestörten Straftäter betreffen, die nicht als psychisch krank gelten. Diese wiederum müssten in ärztlich geführten Psychatriern untergebracht werden. Eine Lösung des anstehenden Problems, dass derzeit 80, als schwer und nicht integrierbar geltende Gewalttäter, freigelassen werden müssen, weil bei ihrer Verurteilung eine anschließende Sicherheitsverwahrung nicht vorgesehen war, ist der Vorschlag des Innenministers allerdings nicht.
Schwerverbrecher: De Maiziere fordert Sicherheitsunterbringung
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