Unwürdige Abschiebung afrikanischer Bootsflüchtlinge durch Italien

Italien kassiert von Deutschland eine starke Rüge wegen der unwürdigen Abschiebung afrikanischer Bootsflüchtlinge nach Libyen. Die Abschiebung verstoße gegen sämtliche humanitäre Grundgesetze, erklärte das Anti-Folter-Komitee des Europarates in einem am 28.04.2010 veröffentlichten Bericht. Die italienischen Behörden haben im Juli 2009 die Abschiebung der teilweise halb verhungerten Flüchtlinge durchgesetzt, obwohl sie über die Zustände nach Rückkehr der Flüchtlinge gewusst haben. Den Afrikanern droht nach der Abschiebung nach Libyen Folter und schwere Misshandlungen.

Italien solle nun seine bisherigen Abläufe überdenken bat das Komitee. Der Delegationsleiter des Anti-Folter-Komitees Jean-Pierre Restellini findet es zwar verständlich, dass alle Länder die illegale Einwanderung überprüfen müssen, um sich zu schützen, doch solle man dennoch vor allem noch menschlich handeln. Die Menschen hätten nicht einmal Chance Asylanträge zu stellen, weil diese völlig entkräftet, sich von einem Schlauchboot treibend, über das Mittelmeer gelangt sind. Sie haben ohne Wasser und Nahrungsmittel durchgehalten, nur um einer Folter zu entgehen und werden dann wieder in das Land zurückgeschickt.

Nun ist im Mai 2009 erstmals vom Gerichtshof für Menschenrechte wegen Italiens Abschiebepraxis eine Grundrechtsklage eingereicht worden. Diese wurde von 24 Somaliern und Eritreern wegen der Abschiebung nach Libyen veranlasst. Diese beschwerten sich bereits vorab, dass Ihnen in diesem afrikanischen Land schwere Misshandlungen drohen. Italien reagierte auf diese Aussagen nicht, deshalb kann Italien jetzt dazu verurteilt werden, seine internationalen Verpflichtungen zu den humanitären Gesetzen zu respektieren.

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