Zukünftig müssen Mütter die möglichen Väter ihrer Kinder benennen, wenn sich die ursprüngliche Vaterschaft als falsch erwiesen hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, indem der scheinbare Vater über längere Zeit für ein Kind gezahlt hatte, dass sich bei einem späteren Vaterschaftstest als sogenanntes Kuckuckskind erwies. Der als Vater ausscheidende frühere Partner der Mutter hatte darauf geklagt, den Namen des möglichen leiblichen Vaters zu erfahren, um von diesem das bereits bezahlte Kindergeld einklagen zu können. Dies ist nach Meinung des BGH legitim, auch wenn durch die Herausgabe des Namens die Persönlichkeitsrechte der Mutter verletzt würden. In diesem Fall überwiegt das Recht des Geschädigten auf eine Ausgleichszahlung durch den bis dahin säumigen leiblichen Vater des Kindes.
Väter von “Kuckuckskindern” müssen genannt werden
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