230.000 fehlende Kita-Plätze

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden jetzt bekannt gab, fehlen noch immer mindestens 230.000 Kita-Plätze, bis zum Stichtag 2013. Dann haben alle Eltern für ihre Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, das Recht auf einen Kindergarten- oder Krippenplatz. Politiker sowie Kinder- und Jugendverbände kritisieren, dass das von der Regierungskoalition versprochene Betreuungsgeld bisher nur teilweise ausgezahlt wurde. Dadurch fehlen den Gemeinden die nötigen Finanzen, um die noch notwendige Zahl an Kindertagesstätten bauen zu können. Dagegen verwies die Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder (CDU) darauf, dass die Bundesländer noch längst nicht alle zur Verfügung gestellten Investitionsgelder abgerufen hätten. Rund 900 Millionen Euro wurden bisher von den Gemeinden nicht angefordert. Die Ministerin hält die Bundesländer dazu an, den Aus- und Neubau der fehlenden Kindergärten zu beschleunigen. Inzwischen steigt die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die eine Kindertagesbetreuung nutzen. Bis zum März dieses Jahres gingen mit 517.000 rund 45.000 Kinder mehr in eine Kindertagesstätte, als im Vorjahr. Damit werden derzeit rund 25,4 Prozent aller Vorschulkinder tagsüber in Tagesstätten betreut. Bis zum Beginn des Jahres 2013 müssen rund 750.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt haben Eltern auch mit Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für ihre Kinder. Der Städte- und Gemeindebund hat jetzt einen neuen „Kita-Gipfel“ von der Regierung gefordert, um die noch immer nicht behobenen Probleme bei der Erreichung der geplanten 750.000 Kita-Plätze zu erörtern und Lösungen zu finden. In dem Zusammenhang kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Gerd Landsberg, die Pläne der Regierung für das Betreuungsgeld. Dieses sollen Eltern erhalten, die ihre Kinder nicht in eine Kindergrippe oder Kita geben. Landsberg: „Es wäre besser gewesen, das Geld in den unterfinanzierten Kita-Ausbau zu stecken.“ Außerdem ist das Betreuungsgeld rechtlich umstritten, da es sich dabei praktisch um eine Entschädigung dafür handelt, eine staatlich angebotene Leistung nicht in Anspruch zu nehmen.

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