Anti-Terror-Gesetz verlängert

Nach monatelangen Debatten, haben sich die CDU und die FDP auf eine Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze geeinigt. Fast alle Gesetze sollen vier weitere Jahre Bestand haben. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich gab freudig die Ergebnisse des errungenen Kompromiss bekannt: „Ich kann zum Stand der Gespräche mitteilen, dass sie abgeschlossen sind. Wir haben uns angesichts der weiterhin anhaltenden Terrorbedrohung entschlossen, dass die Anti-Terror-Gesetze weiter fortgesetzt werden sollen, befristet, zumindest soweit sie notwendig sind.“ Viel geändert hat sich, trotz der Monatelangen Verweigerung der Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nicht. Banken, müssen weiterhin auf Wunsch an Geheimdienste Auskunft über Kontobewegungen geben, während Fluggesellschaften auf Anfrage Daten und Reiseziele von Fluggästen offen legen müssen. Das Anti-Terror-Gesetz war nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt worden und als vorübergehende Maßnahme gedacht. Die Verlängerung ist ebenfalls bis Ende 2015 befristet. Darüber zeigt sich vor allem die Bundesjustizministerin zufrieden. Schnarrenberger: „Es war wichtig, dass wir zeigen, dass wir in der Sache, auch bei unterschiedlicher Herangehensweise zum Kompromiss kommen können, und ich glaube, dass das der Koalition in der jetzigen Situation auch ganz gut tut. Wir haben in einer wichtigen Sache, in der es um die Sicherheit und um den Rechtsschutz unserer Bürger geht zu entscheiden gehabt und sind zu einer Entscheidung gekommen. Ende der Durchsage“ „

Die Diskussion um die Datenspeicherung wurde davon allerdings nicht berührt, so dass weitere Debatten in den kommenden Wochen erwartet werden.

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