Arzneimittel-Sparpaket verabschiedet

Der Bundestag hat jetzt das neue Arzneimittel Sparpaket des Bundesgesundheitsministerium verabschiedet. Demnach müssen Hersteller von Arzneimitteln künftig, wenn sie ein neues Medikament auf den Markt bringen nachweisen, dass dieses einen zusätzlichen Nutzen hat. Damit soll das bisherige Preisbildungsmonopol der Industrie gebrochen werden, wie Bundesgesundheitsminister Phillip Rösler in der Debatte des Bundestags vorbrachte. Zukünftig muss vor der Einführung eines neuen Medikamentes einem Bundesausschuss aus Ärzten und Vertretern der Krankenkassen ein Dossier vorgelegt werden, dass den Nutzen des Medikamentes darlegt, wenn dieses auch Patienten von gesetzlichen Krankenkassen verschrieben und von den GKV bezahlt werden soll. Damit sollen „Schein-Innovationen“ unterbunden werden. Als „Mogelpackung“ bezeichnete dagegen der SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach die neue Regelung. Weder würden die Kosten dadurch gesenkt, noch eine Verbesserung für die Patienten erreicht. Auch Birgit Bender, Gesundheitsexpertin der Grünen-Fraktion, kritisierte das neue Gesetz: „Das ist keine Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt, das ist Unordnung“. In dem jetzt verabschiedeten Gesetz wurde auch festgelegt, dass Apotheken verpflichtet sind, gesetzlichen Kassen höhere Rabatte zu gewähren. So freute sich wenigstens der AOK-Bundesvorsitzende Herbert Reichelt über die Änderung; „Patienten und Beitragszahler werden davon profitieren, dass der Preis eines neuen Arzneimittels endlich an dessen tatsächlichen therapeutischen Nutzen gekoppelt wird“. Am heutigen Freitag wird eine weitere Verordnung über die Anhebung der Krankenkassenbeiträge auf 15,5 Prozent beschlossen. Auch dies dürfte vor allem die Leiter der Krankenkassen freuen.

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