Bundesverfassungsgericht: Amtseinführung des neuen Gerichtspräsidenten

Seit seiner Gründung im Jahre 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Ursprünglich als Abwehrgesetz gegen staatliche Gewalt konzipiert, ist es für alle staatlichen Stellen verpflichtend. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, im Sinne des Grundgesetzes Recht zu sprechen. Sein Urteil ist für alle Staatsorgane verbindlich. Heute fand in Karlsruhe die Amtseinführung des neuen Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle statt. Zu den Feierlichkeiten kamen u.a. sein Vorgänger Hans-Jürgen Papier, Bundespräsident Horst Köhler und Kanzlerin Angela Merkel. In ihrer Rede würdigte die Kanzlerin die Arbeit des BVG, als Grundlage unseres friedlichen Zusammenlebens. Sie verwies auf die bisher gute Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht und gab der Hoffnung Ausdruck, dass sich diese auch in Zukunft positiv gestalten möge. Gut gemeinte Worte, wenn auch etwas unbedacht, im Hinblick auf die Aufgabe unseres höchsten Gerichts.

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