CERN: Klage aus Angst vor Weltuntergang abgelehnt

Im Teilchenbeschleuniger des CERN können Teilchen fast auf Lichtgeschwindigkeit beschleunigt werden. Kollidieren sie bei dieser Geschwindigkeit, können die Flugbahnen der dabei neu entstehenden Teilchen rekonstruiert und daraus wiederum ihre Eigenschaften abgeleitet werden. Etliche Länder sind an diesem Großprojekt beteiligt, durch das wichtiges Grundlagenwissen erarbeitet wird. Dazu gehört unter anderem auch die Entstehung und Funktionsweise schwarzer Löcher. Das Verwaltungsgericht Köln musste jetzt über die Klage einer in der Schweiz wohnenden Deutschen entscheiden, die vor Gericht die Abschaltung des in der Schweiz befindlichen Teilchenbeschleunigers erzwingen wollte. Sie begründete dies mit der Möglichkeit des Weltuntergangs, der durch ein bei den Versuchen entstehendes schwarzes Loch ausgelöst werden könnte. Das Gericht lehnte die Klage mit der Begründung ab, dass der Staat zwar die grundsätzliche Aufgabe hat, ihr Leben zu schützen, sie die behauptete Gefahr des Weltunterganges aber nicht plausibel nachweisen konnte. Zwar besteht die Möglichkeit, dass bei der Kollision von Teilchen schwarze Löcher entstünden, diese wären aber so klein, dass sie sofort wieder zerfallen würden, ohne überhaupt Materie aufsaugen zu können.

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