Der Gutenberg-Bonus?

Bis vor wenigen Tagen konnte die Regierung ihren smarten Verteidigungsminister nicht oft genug ins Rampenlicht rücken. Doch jetzt, wo er in aller Munde ist, sucht man auf der Online-Seite des Bundestags vergebens nach dem aktuellen Stand des Guttenberg-Skandals. Vielleicht, weil die Regierung nur ungern sieht, dass es einen solchen gibt. Daran änderte auch die peinliche Rechtfertigungsrede Guttenbergs im Bundestag nichts. Guttenberg bestreitet auch hier jegliche Täuschungsabsicht. Seine Arbeit als Plagiat zu bezeichnen sei „abstrus“, von einer „bewussten und vorsätzlichen“ Täuschung könne keine Rede sein. „Ich habe in allen meinen Stellungnahmen deutlich gemacht, dass ich weder bewusst noch vorsätzlich getäuscht habe“, so Guttenberg. Das ihm dies unterstellt wird, stellt daher den „Straftatbestand der üblen Nachrede“ dar. Er wäre doch lediglich damit überlastet gewesen, „als junger Familienvater“ noch nebenbei (in sieben Jahren!) diese Arbeit zu schreiben. Auch den Vorwurf, dass er den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages für die Erstellung seiner Arbeit genutzt habe, weist er empört von sich. Der wissenschaftliche Dienst hätte allerhöchstens Arbeiten für seine damalige Abgeordnetentätigkeit erledigt, was völlig legitim ist. Erst im Anschluss wäre diese Arbeit in seine Dissertation eingeflossen und ordentlich als solche ausgewiesen worden – eine dreiste Lüge, wie inzwischen Jeder im Internet selbst nachlesen kann. Auf rund zwei Drittel aller Seiten seiner Doktorarbeit wurden Texte gefunden, deren Urheber eindeutig nicht Guttenberg ist. Das der hoffentlich baldige Ex-Verteidigungsminister lügt, um sich den peinlichen Vorwürfen zu entziehen, ist in gewisser Weise verständlich. Das allerdings die Regierung, allen voran die Kanzlerin Deutschlands, dem kein Ende bereitet und zulässt, dass dieser Betrug als lässliche Sünde gehandelt wird, das ist der eigentliche Skandal in der Guttenberg-Affäre.

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