Gesetzesentwurf gegen PID

Abgeordnete aller Fraktionen haben sich für ein Verbot von Genuntersuchungen während der In-Vitro-Befruchtung entschieden und sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Dies begründeten sie mit der im Entwurf festgeschriebenen Floskel: „Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht, verliert ihre Menschlichkeit“. Zu den Befürwortern des Verbots gehören Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen, Andrea Nahles und Ulla Schmidt (beide SPD), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (LINKE). Für sie bestand die Gefahr der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik vor allem darin, dass bei einer solchen Untersuchung nicht nur mit Gendefekten behaftete Embryonen aussortiert, sondern gezielt erwünschte Merkmale bevorzugt würden. Das jedes Verbot, und damit natürlich auch das hier erwünschte Diagnostik-Verbot umgangen werden kann, spielt in der Begründung der Politiker keine Rolle. Auch das nicht wie in der Begründung geschrieben der Staat, sondern die betroffenen Frauen über die Nutzung der Präimplantationsdiagnostik entschieden hätten, und ihnen diese Entscheidung jetzt staatlich verwehrt werden soll, tangiert die Verfasser des Gesetzesentwurfs offenbar nicht. Besonders hart trifft ein solches Gesetz die Familien, in denen ein erhöhtes Risiko für vererbte Krankheiten besteht. Wer es sich leisten kann wird sich, wie Jahrzehntelang bei der Schwangerschaftsunterbrechung praktiziert, in Ländern behandeln lassen, die kein derartiges Verbot haben.

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