Für den Großteil des neuen und umstrittenen Sparpakets wird die Schwarz-Gelbe Regierung höchstwahrscheinlich keine Zustimmung des Bundesrats benötigen. Nur bei der Streichungs des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger geht man davon aus, dass hierfür die Zustimmung der Länderkammern erforderlich ist. Dies ist allerdings mit einer Ausgabe von rund 100 Millionen Euro ein relativ kleiner Posten des gesamten Sparpaketes. Die größeren Posten sind zum Beispiel, die Abschaffung des Elterngelds, der Übergangszuschläge und der Rentenzahlungen für Hartz-IV-Empfänger. Diese können auch durch den Bundesrat nicht aufgehalten werden. Grundsätzlich gilt, dass die Länder einem Gesetz zustimmen müssen, wenn es finanzielle Konsequenzen für das Land oder für die Kommunen hat oder Auswirkungen auf die Organisations- oder Verwaltungshoheit der Länder. Wann dies der Fall ist, ist allerdings unter Juristen umstritten. Ob der Bundesrat ein Veto gegen die Sparpakete einlegen kann, wird erst bekannt, wenn die Gesetzestexte konkret formuliert wurden. Bislang sind nur Eckpunkte des gesamten Sparpaketes bekannt gegeben worden. Anfang Juli soll sich im Kabinett über das Paket beraten werden. Gleichzeitig mit den Haushaltsberatungen für 2011 im September sollen die Gesetzesänderungen dann im Bundestag beschlossen werden. Wenn alles wie geplant läuft, könnte das Sparpaket im November durch sein.
Kanzleramt will Sparpaket ohne Zustimmung durchboxen
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