Kinderlärm kein Klagegrund mehr

Der Bundestag hat jetzt die geplante Änderung des Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit wird ab sofort der von Kindern verursachte Lärm nicht mehr als „schädliche Umwelteinwirkung“ behandelt. Dadurch sind Klagen gegen Kinderlärm zukünftig ausgeschlossen. Bundesumweltminister Norbert Röttgen lobte die Reform als „Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft“ und verweist darauf, das es keine „geräuschfreien Kinder“ gäbe. Bisher konnten Anwohner gegen den Bau von Kindergärten und Spielplätzen in Wohngebieten klagen. Durch das ab 2013 in Kraft tretende Recht aller Eltern mit Kleinkindern auf einen Grippen- oder Kitaplatz, sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Betreuungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Das jedoch geht nur, wenn ohne Rücksicht auf die Wünsche einzelner Anwohner Kindergärten auch in Wohngebieten problemlos gebaut werden können. Der Gesetzesänderung stimmten neben der Regierungskoalition auch die SPD, die Grünen und die Linken zu die darüber hinaus eine Ausweitung des Gesetzes auf Jugendliche forderten, deren Lärm noch immer wie Industrielärm gewertet wird und auf dem Rechtsweg verboten werden kann.

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