Kinderschutzgesetz beschlossen

Der Bundestag hat jetzt ein neues Gesetz verabschiedet, durch das Kinder besser vor Misshandlungen und Vernachlässigungen durch ihre Eltern geschützt werden sollen. Dieses regelt die zukünftige Zusammenarbeit von Kinderärzten, Jugendämtern und diversen Beratungsstellen. Dadurch sollen Vernachlässigungen und Misshandlungen schneller angezeigt und „im Vorfeld unterbunden“. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder lobte das Gesetz als einen „Meilenstein für einen besseren Kinderschutz“. Darin werden zum Beispiel Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Wohls eines minderjährigen Patienten haben. Außerdem sollen sogenannte Familienhebammen Familien betreuen, die allein nicht zurecht kommen. Noch muss allerdings der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Dieser ist allerdings bezüglich der Finanzierung skeptisch. Das Familienministerium hat sich nur für vier Jahre verpflichtet, die Kosten für die Familienhebammen zu übernehmen. Die Kommunen befürchten zu Recht, dass sie die Kosten anschließend selbst übernehmen müssen. Ministerin Schröder wies zwar darauf hin, eine „Verstetigung der Hilfen durch den Bund“ wäre nicht ausgeschlossen, aber zeitgleich fordert sie die Kommunen auf, die Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen zu akzeptieren und sich an den Kosten zu beteiligen. Mehrere Bundesländer fordern dagegen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen auch an den Kosten für die Prävention beteiligen.

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