Erstmals hat die CDU auf ihrem gerade beendeten Parteitag in Leipzig eine, für die bisher tariffreien Branchen, verbindliche Lohnuntergrenze beschlossen. Nachdem sich die CDU-Spitze bisher einer solchen Festlegung verweigert hatte, vereinbarten die eintausend Delegierte des CDU-Treffens jetzt die Festlegung eines Mindestlohnes. Dessen Höhe soll durch eine Kommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgearbeitet werden. Die ursprünglich geplante Festlegung auf sieben Euro pro Stunde wurde verworfen. Die Höhe des Mindestlohnes bleibt deshalb vorläufig offen. Außerdem erhält die Kommission das ausdrücklich erwähnte Recht, für einzelne Branchen Ausnahmeregelungen zu beschließen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bezeichnete die kommende Lohnuntergrenze „weder eine Katastrophe noch ein Allheilmittel“. Die Opposition kritisierte die diesbezüglich bisher gefassten Beschlüsse, da sie der Kommission das theoretisch Recht einräumt, für einzelne Branchen weiterhin Stundenlöhne von drei bis sechs Euro zu erhalten. Damit blieben die Arbeitnehmer trotz Vollzeitarbeit auch in Zukunft auf zusätzliche Sozialhilfe angewiesen.
Parteitag: CDU beschließt Mindestlohn
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