Sozialwahl: Ihre Stimme bei der Gesetzlichen KV

Der wichtigste Garant für die Demokratie in der Sozialversicherung ist die Sozialwahl. Dabei können die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane für die gesetzlichen Versicherungsträger gewählt werden. In diesem Jahr werden ab dem 1. Juni die Gremien für die Renten- und Krankenkassen gewählt. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen erhalten die Mitglieder ab April per Post. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung hofft, dass sich möglichst viele Wahlberechtigten daran beteiligen werde. Rische: „Dies wäre auch ein positives Signal für unseren Sozialstaat.“ Groß ist der Aufwand für den Wähler dafür nicht, da es sich um eine reine Briefwahl handelt und nur du zugsandten Wahlunterlagen ausgefüllt werden müssen. Die Wahl der Selbstverwaltungen hat großen Einfluss auf die Versicherten, da diese zum Beispiel in der gesetzlichen Krankenversicherung darüber entscheiden, welche Vorbeugungs- oder Reha-Maßnahmen von der Kasse gezahlt werden und sich aus ihnen die Widerspruchsausschüsse bilden, die gegebenenfalls unakzeptable Maßnahmen der Kassenvorstände revidieren können. Der Bundeswahlbeauftragte ist seit einem Jahr der ehemalige Staatssekretär Gerald Weiß.

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