Sparpaket im Haushaltsbegleitgesetz beschlossen

Das umstrittene Sparpaket der Bundesregierung ist jetzt als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes vom Kabinett beschlossen worden. Einschneidende Veränderungen ergeben sich dabei für die Bürger hauptsächlich aus der Beschneidung vieler Sozialleistungen, wie beispielsweise des Elterngeldes. Ebenfalls neu ist die Luftverkehrsabgabe und dem Gesetzentwurf über die Einführung einer Brennelementesteuer wurde zugestimmt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gab anschließend bekannt, dass damit der geplante Sparbetrag von 11,2 Mrd. Euro erreicht werde: „Mit beiden Gesetzentwürfen und mit den sonstigen Maßnahmen setzen wir den Konsolidierungskurs der Bundesregierung nachhaltig um“. Damit kann die im Grundgesetz verankerte Schuldengrenze ebenso eingehalten werden, wie die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union. Auf Kürzungen ihrer Bezüge müssen sich dafür auch fast alle sozialen Gruppen Deutschlands vorbereiten. Für Empfänger von Wohngeld fallen die erst kürzlich eingeführten Heizkostenzuschüsse weg und der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II. Auch Unternehmen müssen zukünftig auf Vorteile verzichten. Für sie gibt es zum Beispiel keine Sonderregelungen mehr, die sie von der Ökosteuer befreit. Mit insgesamt 80 Milliarden Euro sollen diese Einsparungen in den nächsten vier Jahren die Haushaltskasse entlasten. SPD und Linke kritisierten das Gesetz als unsolide und unsozial. Besonders die geplante Brennelementesteuer, die mit einer Verlängerung der AKW-Laufzeiten einhergehen würde, wurde von SPD-Chef Sigmar Gabriel heftigst attackiert. Auch Grünen-Fraktionsschef Jürgen Trittin warnte, es wäre ein „schmutziger Deal,… Laufzeitverlängerung gegen Geld“ anzubieten. Die daraus resultierenden Folgekosten überschreiten die Einnahmen um ein Vielfaches.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert