SPD-Bundesländer klagen gegen AKW-Verlängerung

Wie für den Fall, dass dieses Gesetz von Bundespräsident Christian Wulff durchgewinkt wird angekündigt, wird der Rheinland-Pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene Gesetz zur Verlängerung der Atommeilerlaufzeiten klagen. Beck: „Wir haben immer gesagt: Wenn diese Gesetze in Kraft treten, dann klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht – und das werden wir jetzt tun.“ Zwar hat der Sprecher des Bundespräsidialamtes angegeben, dass Bundespräsident Christian Wullf nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hätte, doch das dies objektiv geschah, ist ihm leider nicht zuzutrauen. Kurt Beck: „Unsere Rechtsauffassung ist eindeutig, und sie wird von einem halben Dutzend Gutachten gestützt: Die Atomgesetzgebung der Bundesregierung ist nicht Verfassungsgemäß zustande gekommen, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hat.“ Dazu kommt, dass die Mehrheit der Menschen in Deutschland gegen die Laufzeitverlängerung ist. Beck: „Dieser Mehrheit geben die Länder, die jetzt in Karlsruhe klagen werden, eine Stimme.“ Die schwarz-gelbe Regierungskoalition vermied das Gesetz dem Bundesrat zur Abstimmung vorzulegen, da sie dort seit den letzten Landtagswahlen keine Mehrheit mehr hat und das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht angenommen worden wäre.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert