Streichung des Elterngeldes für Spitzenverdiener

Am Donnerstag, den 28.10. sollen weitere Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz vorgenommen werden. Dazu gehört auch, eine Streichung des Elterngeldes für Spitzenverdiener. Das wurde jetzt von der Familienexpertin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU) bestätigt. Betroffen davon sind alle Personen, die auch die von der großen Koalition beschlossene Reichensteuer bezahlen müssen. Das bedeutet, das für Ledige ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro und Ehepaare ab 500.000 Euro der Elterngeldzuschlag wegfällt. Damit soll den Forderungen nach mehr Gerechtigkeit genüge getan werden, nachdem die Regierung das Elterngeld für Hartz-4-Empfänger gestrichen hat. Familienexpertin Bär hält die Streichung des Elterngeldes für Spitzenverdiener allerdings für falsch. Sie zweifelt „an der Sinnhaftigkeit“ des Vorhabens, da „…das geringe Einsparvolumen … durch den viel zu großen Verwaltungsaufwand mehr als aufgezehrt [wird]“. Unverändert bleiben die Regelungen für Minijobber. Außerdem plant die Regierung Sonderregelungen für Hartz-4-Aufstocker und die Bezieher des Kinderzuschlags. Sie sollen zukünftig einen zusätzlichen Elternfreibetrag erhalten. Die Oppositionsparteien halten die geplanten Änderungen für eine reine Ablenkung, von den „unsozialen Kürzungen“ bei Hartz-4-Empfängern. Die Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Golze kritisiert: „Wer die Streichung des Elterngelds für Spitzenverdiener als sozialen Ausgleich zu verkaufen versucht, verhöhnt die ärmsten Familien im Land“. Die Streichung des Elterngeldes bedeutet für Hartz-4-Empfänger fast ein Viertel ihres gesamten Einkommens, während die Spitzenverdiener dies kaum bemerken werden.

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