Umstrittenes Wahlrecht verabschiedet

Die Regierungskoalition hat es geschafft, das umstrittene neue Wahlrecht durchzusetzen, das aufgrund der Beschwerde des Bundesverfassungsgerichts nötig wurde. Bisher konnte eine Partei mit Überhangmandaten durch die Verrechnung der Listenmandate zwischen den einzelnen Bundesländern trotz der Steigerung ihres Zweitstimmenanteils einen Sitz verlieren. Das neue Gesetz schafft die Verbindung der Landeslisten einer Partei ab, so dass die in einem Bundesland erhaltenen Zweitstimmen nicht mehr mit den Zweitstimmen eines anderen Bundeslandes verrechnet werden können. Von dem neuen Gesetz profitiert bei der nächsten Wahl voraussichtlich die CDU. Entsprechend verärgert reagiert die Opposition. SPD und Grüne kritisieren, dass durch die Neuregelung nicht die Zahl der Überhangmandate verringert wird und die beabsichtigte Verhinderung des negativen Stimmgewichts so nicht erreichbar sei. So warf der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann der Regierung vor, sich „mit Hilfe von Überhangmandaten an die Macht [zu] klammern“. Auch der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hält das neue Gesetz für unzumutbar: „Das ist ein Anschlag auf die Demokratie, den werden wir vereiteln“. Bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs der Regierungskoalition wurde dieses jedoch mit 294 zu 241 Stimmen von der Mehrzahl der Abgeordneten akzeptiert.

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