Videoüberwachung vor Toiletten?

Mehrere Behörden des Landesdatenschutzes, streiten aktuelle mit einem Dutzend Einkaufszentren Deutschlands, über die Notwendigkeit von Videoüberwachungen. In Einkaufscentern der ECE-Gruppe werden, wie jetzt bekannt wurde, Bereiche gefilmt, die unnötig sind und in die Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitern eingreifen. So wurden beispielsweise die Eingänge zu Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter durch Kameras überwacht. Dies ist, so der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar, „weder notwendig noch erlaubt“. Auch in den Eingängen und im Cafebereich, wo sich Besucher aufhalten, ist eine Videoüberwachung unnötig und widerspricht dem Datenschutz. Die ECE begründet ihre übermäßige Bewachung damit, dass ihre Kunden „in unseren Einkaufscentern sicher unterwegs sein könn[t]en“. Da sie nicht einsichtig sind, muss jetzt das Hamburger Verwaltungsgericht entscheiden, wie viel Überwachung tatsächlich sein muss und erlaubt ist. Bisher gestattet sind Videoüberwachungen an Kassen und anderen kritischen Stellen, wie beispielsweise Tiefgaragen.

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