Entgegen der Forderung der Atomkraftgegner, die eine Mehrheit der Bevölkerung darstellt, hat Bundespräsident Christian Wulff das umstrittene Gesetz zur Verlängerung der Laufzeit aller deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre unterzeichnet. Dies lies er durch das Bundespräsidialamt mitteilen. Damit ist die, gegen den Willen der Bevölkerung und unter Umgehung des Bundesrats entstandene, Neuregelung ab sofort rechtskräftig. Nach Angabe seines Sprechers lag es nicht in Wulffs Macht, die Unterzeichnung des Gesetzes zu verweigern, da seiner Meinung nach keine Vorschriften des Grundgesetzes gebrochen wurden. Die Umgehung des Bundesrates, dessen Zustimmung das Gesetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen hätte, scheint für den Präsidenten kein Regelbruch zu sein. Mehrere SPD-geführte Länder wollen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Gibt das BVG der Klage statt, bedeutet das auch, dass der Bundespräsident seine Arbeit nicht korrekt ausgeführt hat. In dem Fall wäre ein Fortbildungskurs in Sachen Rechtsstaatlichkeit empfehlenswert.
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