CDU-Arbeitnehmerflügel für Mindestlohn

Überraschend hat sich der Arbeitnehmerflügel der CDU für einen allgemeinen Mindestlohn eingesetzt. Besonders seit der Förderung der Zeitarbeit, sei dies notwendig geworden, erklärte der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Karl-Josef Laumann und bezeichnete dies als den richtigen Weg, um „Lohndrückerei und prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ zu verhindern. Jetzt will der CDA einen Antrag vorlegen, dass eine Mindestunterlohngrenze für alle Zeitarbeitsfirmen festlegt. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 7,79 Euro in Westdeutschland und bei 6,89 Euro in Ostdeutschland. „Ein solcher Mindestlohn ist eine subsidiäre Maßnahme, ein Auffangtatbestand vor allem für all diejenigen Bereiche, in denen über branchenspezifische Lösungen keine Regelung herbeigeführt werden kann.“, verteidigt Laumann den Antrag, der von den meisten CDU-Parteikollegen mit Kritik aufgenommen wird. Zwar sprach der Wirtschaftsflügel der CDU davon, dass man sich dem „öffnen“ könne und ein Mindestlohn „nicht mehr als Tabu angesehen“ werde, doch wirkliche Begeisterung kommt bei den Parteifreunden nicht auf. Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der Union, Josef Schlarmann, weigert sich strikt, einen Mindestunterlohn überhaupt in Erwägung zu ziehen: „Wir bleiben bei unserer Haltung: Unter bestimmten Bedingungen kann es Branchenmindestlöhne geben, aber einen flächendeckenden Mindestlohn lehnen wir ab“. Der Arbeitsmarktexperte der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, hält Hungerlöhne gar für eine Voraussetzung, um Arbeitsplätze zu garantieren.

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