Kirchenrecht vs. Staatsrecht

In einem dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorliegenden Fall aus Deutschland, wurde jetzt zu Gunsten des Klägers entschieden. Einem ehemaligen Kirchenmusiker der katholischen Kirche war gekündigt worden, weil er nach der Trennung von seiner Frau eine neue Beziehung begonnen hatte. Seine bisherigen Klagen vor dem deutschen Arbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht scheiterten, weil in Deutschland die Kirchen nicht verpflichtet werden, sich an das für alle anderen Firmen gültige Arbeitsrecht zu halten. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes stellten das deutsche Kirchenrecht zwar nicht grundsätzlich infrage, widersprachen aber der von der katholischen Kirche vertretenen Ansicht, der betroffene Organist hätte mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag ein „eindeutiges Versprechen“ abgegeben, nach einer Trennung enthaltsam zu Leben. Gegen dieses Urteil kann die Bundesregierung binnen drei Monate Einspruch einlegen. Tut sie dies, wird das auf erheblichen Unmut in der Bevölkerung stoßen, da selbst die meisten Christen dieses Vorgehen ihrer Amtskirche nicht akzeptabel finden. Tut die Regierung nichts oder bestätigt der Europäische Gerichtshof bei einer weiteren Untersuchung das erste Urteil, wird eine Klagewelle auf die katholische Kirche zukommen, da das hier beanstandete Vorgehen nicht ungewöhnlich ist.

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