Die von der Koalition geplante Vereinfachung der Steuer ist zwar sinnvoll und notwendig, für Eltern könnte sich diese allerdings als nachteilig erweisen. So soll beispielsweise die Zuordnung der Kinderbetreuungskosten für Berufstätige geändert werden. Dies könnte höhere Kosten für Kindergarten und Privatschulen nach sich ziehen. Bisher durften abhängig Beschäftigte die Betreuungskosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Um die Prozedur zu vereinfachen, sollen diese Ausgaben zukünftig alle als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Nachteil dessen ist, dass fast alle Kindergärten und viele private Schulen ihre Gebühren vom Einkommen der Eltern abhängig machen. Zugrunde gelegt werden dabei die positiven Einkünfte, von denen aber nur Werbungskosten, nicht jedoch Sonderausgaben abgezogen werden können. So wird der Teil des Geldes, den Eltern für die Unterbringung der Kinder zahlen müssen, von den Trägern der Betreuungseinrichtungen als Teil des zur Verfügung stehenden Geldes gewertet und führt so unter Umständen zur Berechnung höherer Gebühren. Für das gesamte Jahr können dadurch Mehrkosten von 500 bis 1000 Euro für die Betreuung der Kinder entstehen. Geschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer Jörg Schwenker fordert, dass dieser Nachteil für berufstätige Eltern mit beachtet und einkalkuliert wird. Schwenker: “ Die geplante einheitliche Behandlung von Kinderbetreuungskosten ist richtig. Statt der Summe der positiven Einkünfte müssen die Kita- und die Schulträger bei der Gebührenberechnung aber in Zukunft das zu versteuernde Einkommen zugrunde legen“.
Steuererleichterung – Nachteilig für Eltern?
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