Subventionen: Politiker und Bauernverband kritisieren EU-Pläne

Klaus Kliem, der Präsident des Thüringer Bauernverbandes, kritisierte die Forderung nach Flächenstilllegung und die geplante Obergrenze für Landwirtschaftssubventionen der Europäischen Union, als Frontalangriff auf Mehrfamilienbetriebe. Diese sind vor allem in den neuen Bundesländern traditionell mehrheitlich vertreten. Kliem: „Mit uns ist das nicht zu machen“. Auch der Landwirtschaftsminister der CDU, Jürgen Reinholz, lehnt die Deckelung der Direktzahlungen ab. „Niemand darf wegen seiner Betriebsgröße benachteiligt werden“, forderte Reinholz, der auch als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz fungiert. Geplant ist, die Höhe der Subventionen nicht mehr anhand der Größe der landwirtschaftlichen Betriebe zu berechnen. Damit soll sicher gestellt werden, dass die EU-Gelder nicht in Großbetriebe fließen, für die diese Direktzahlungen ein nicht zwingend notwendiger Zusatzverdienst sind. Außerdem will die EU dadurch kleinere und mittlere Landwirte stärken, die ihre Erzeugnisse nicht für die durch Großbetriebe gedrückten Dumpingpreise verkaufen können. Auch plant die EU die Koppelung von Subventionen an umweltschonende Auflagen, wie beispielsweise die Stilllegung von Ackerflächen. Die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner lobte die Intention der EU-Landwirtschaftskommission, durch die geplanten Maßnahmen den Schutz der Umwelt zu verstärken. Allerdings müsse „verhindert werden, dass sich der in mit bis zu 100 Hektar pro Tag ohnehin sehr hohe Flächenverlust für die Landwirtschaft noch weiter verschärft“. Wichtig für eine ökologisch sinnvolle Landwirtschaft sei, nach Meinung der Ministerin, nicht die Stilllegung von Ackerflächen, sondern ihre nachhaltige Nutzung. Für Deutschland plant die EU-Kommission die Senkung der Direktzahlungen von aktuell 5,4 auf 5,2 Milliarden Euro. Ein Drittel der Zahlungen sollen an die Stilllegung von mindestens sieben Prozent der gesamten Ackerfläche gebunden sein. Weiterhin sollen Junglandwirte in den ersten 5 Jahren nach der Übernahme des Betriebes, einen Zuschlag von 25 Prozent der ihnen zustehenden Summe erhalten.

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