Archiv der Kategorie: Soziales

Recht auf einen Betreuungsplatz führt zu den Tagesmüttern

Wenn ab 2013 das Recht auf einen Betreuungsplatz für unter-drei-Jährige wirksam wird, müssen alle Kommunen in der Lage sein, ausreichend Krippenplätze und Betreuungsangebote anbieten zu können. Dabei wird rechtlich unterschieden zwischen Kinderfrauen und Tagesmüttern. Kinderfrauen betreuen die Kinder im Haushalt der Eltern und sind meist direkt bei der Familie angestellt. Dafür benötigen sie keine Erlaubnis der Ämter. Tagesmütter betreuen die Kinder in der Regel außerhalb der elterlichen Wohnung und müssen, wenn die Betreuungszeit mehr 15 Stunden pro Woche beträgt, ihre Befähigung als Tagesmutter nachweisen können. Tagesmutter kann Jeder werden, der Kinder mag und mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügt. Die für die regelmäßige Betreuung von Kindern notwendige Qualifizierung erhalten Interessierte in 160 Ausbildungsstunden. Hier werden zum Beispiel pädagogische Grundlagen gelehrt, oder Erste-Hilfe-Kurse für Kleinkinder durchgeführt. Um den Schutz der betreuten Kinder gewährleisten zu können, werden Tagesmütter auch vom Jugendamt kontrolliert. Dazu zählen, wenn die Kinder im Haushalt der Tagesmutter betreut werden, auch unangemeldete Hausbesuche. „Zum Schutz der Kinder ist der Schutz der Wohnung aufgehoben. So kann man sich sicher sein: Wenn wir vor Ort sind, ist alles in Ordnung.“, erläutert die Teamleiterin der Kindertagsbetreuung Düren, Verena Kappertz. Dafür werden die Betreuungsstunden auch mit einem Zuschuss der Kommunen gefördert. Dessen Höhe ist allerdings nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig von der jeweiligen Entscheidung der Gemeinden.

Kinderschutzgesetz beschlossen

Der Bundestag hat jetzt ein neues Gesetz verabschiedet, durch das Kinder besser vor Misshandlungen und Vernachlässigungen durch ihre Eltern geschützt werden sollen. Dieses regelt die zukünftige Zusammenarbeit von Kinderärzten, Jugendämtern und diversen Beratungsstellen. Dadurch sollen Vernachlässigungen und Misshandlungen schneller angezeigt und „im Vorfeld unterbunden“. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder lobte das Gesetz als einen „Meilenstein für einen besseren Kinderschutz“. Darin werden zum Beispiel Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden, wenn sie einen Verdacht auf Gefährdung des Wohls eines minderjährigen Patienten haben. Außerdem sollen sogenannte Familienhebammen Familien betreuen, die allein nicht zurecht kommen. Noch muss allerdings der Bundesrat dem Gesetz zustimmen. Dieser ist allerdings bezüglich der Finanzierung skeptisch. Das Familienministerium hat sich nur für vier Jahre verpflichtet, die Kosten für die Familienhebammen zu übernehmen. Die Kommunen befürchten zu Recht, dass sie die Kosten anschließend selbst übernehmen müssen. Ministerin Schröder wies zwar darauf hin, eine „Verstetigung der Hilfen durch den Bund“ wäre nicht ausgeschlossen, aber zeitgleich fordert sie die Kommunen auf, die Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen zu akzeptieren und sich an den Kosten zu beteiligen. Mehrere Bundesländer fordern dagegen, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen auch an den Kosten für die Prävention beteiligen.

Familienministerin verteidigt Elterngeld

Familienministerin Kristina Schröder will auch in Zukunft das derzeitige Elterngeld beibehalten und dies nicht, wie von etlichen ihrer Kollegen gefordert, auf Betreuungsgeld für die Betreuung durch eine Tagesmutter oder in einem Kindergarten reduzieren. Dies würde nach Meinung der Familienministerin Familien, deren Väter oder Mütter zu Hause bleiben, benachteiligen. Schröder: „Für mich gilt ganz klar: Familie zuerst! Und deswegen wird mit mir am Elterngeld auch nicht gerüttelt.“ Das Elterngeld war im Januar 2007 von ihrer Vorgängerin, Ursula von der Leyen eingeführt worden und soll den Verdienstausfall von Eltern abfedern, wenn einer der beiden Elternteile in den ersten drei Lebensjahren des Kindes zu Hause bleibt. Dadurch soll unter anderem gefördert werden, dass auch Väter häufiger für einige Monate ihre Kinder betreuen können. Familienministerin Schröder will zukünftig auch Elterngeld an Eltern zahlen, die nur Teilzeit arbeiten und in dieser Zeit ihre Kinder durch eine Tagesmutter oder in einem Kindergarten betreuen lassen. Dies wäre eine gute Option für junge Familien, bei denen oftmals ein Elternteil komplett zu Hause bleiben muss, da der Verdienst für eine Nebentätigkeit größtenteils für die Kinderbetreuung verwendet werden muss. Bei einer aktuellen Umfrage äußerten sich 78 Prozent der befragten Eltern positiv über das derzeitige Elterngeld. Trotzdem ist für 67 Prozent aller Eltern noch immer keine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie erreicht, so dass sie in diesem Bereich Verbesserungen für die wichtigste Aufgabe der Familienpolitik halten.

Autos nur noch für Besserverdiener?

Autofahren wird in Zukunft ein Privileg für Besserverdiener werden, wie Sprecher der beiden deutschen Autoclubs, des ADAC und des ACE der Regierung vorwarfen. Die Kosten für den Unterhalt eines Pkw sind inzwischen schon so hoch, dass Autofahren für Normalverdiener kaum noch bezahlbar ist. Einerseits werden immer höhere Steuern, Kfz-Versicherungsgebühren und zusätzliche Abgaben, wie Umweltplaketten erhoben, andererseits steigen die Spritkosten immer weiter an. Um 7,2 Prozent, sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes die Kosten für die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs gestiegen. Die gesamten Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum nur um 3,8 Prozent, was eine klare Benachteiligung der Autofahrer aufzeigt. Mobilitätsexperten wie Reinhold Wurster sind sicher, dass sich an den steigenden Kosten, schon aufgrund der höheren Rohstoffpreise, auch in Zukunft nichts ändern wird.“ Um die Nachfrage zu befriedigen, müssten bis 2020 ein ganzes Saudi-Arabien und ein Russland an Ölförderung hinzukommen.“ Auch der sich abzeichnende Mangel an seltenen Erden und Mineralien, die für den Bau von Fahrzeugen benötigt werden, trägt zu höheren Preisen der Fahrzeuge und damit der Gesamtkosten bei.

Erhöhung des Rentenalters keine gewünschte Option

Nicht nur bei der Bevölkerung, auch innerhalb der Union ist der Vorstoß des Finanzministers betreffend der Erhöhung des Renteneintrittsalters, heftig umstritten. „Wir haben jetzt die Anhebung der Regelaltersgrenzen bis zum Jahr 2029 auf 67 Jahre. Die sollten wir abwarten“, mahnt Peter Weiß, der Rentenexperte der CDU. Als „Zukunftsmusik“ und „unverantwortlich“, bezeichnete er den Versuch, die Rente für mehr als 30 Jahre im Voraus planen zu wollen. Mit der Begründung „die Staatsfinanzen sichern“ zu wollen, hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble bekannt gegeben, die Möglichkeit eines höheres Renteneintrittsalters prüfen und von seinen Mitarbeitern durchrechnen zu lassen. Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wächst die „Tragfähigkeitslücke“, also die durch höhere Ausgaben als durch das Bruttoinlandprodukt eines Landes abdeckt ist, entstehenden Staatsschulden, von 2,4 auf 3,8 Prozent. Um diese „Risiken für die dauerhafte Solidität der Staatsfinanzen“, so Schäuble, zu verringern, erwägt das Finanzministerium derzeit alle Optionen um die erwartete Lücke zu schließen. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK widersprach dem Sinn einer solchen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre und bezeichnete sie als „Skandal“, der lediglich die Altersarmut erhöhen würde. Bereits jetzt ist es für Menschen über 50 schwer, Arbeit zu finden. Ein späterer Rentenbeginn würde lediglich die Zeit der Arbeitslosigkeit erhöhen und damit auch die Höhe der späteren Rente verringern.