Schlagwort-Archive: Innenpolitik

Größenwahn oder Selbstvertrauen? 10 Prozent plus X

In der „Bild am Sonntag“ äußert sich Guido Westerwelle zum gewünschten Wahlausgang am 9. Mai. Somit strebt die FDP ein Ergebnis von über 10 Prozent an. Glaubt man den aktuellen Umfragen, so scheint dies ein sehr gewagtes Ziel zu sein. Infratest-Dimap, die für das WDR den NRW Trend ermittelten, kommt bei den Umfragen auf ein derzeitiges Ergebnis von 7 Prozent. Nimmt man die Stimmung im Land als Zeichen, so scheinen viele Menschen mit der aktuellen Regierung nicht zufrieden zu sein. Ob trotzdem ein Ergebnis in Nordrhein-Westfalen im zweistelligen Bereich möglich ist, ist völlig offen.

Westerwelle lässt es sich wieder einmal nicht nehmen gegen ein Linksbündnis Stimmung zu machen: „In den letzten Tagen des Wahlkampfs geht es um die einfache Frage: Wird Deutschlands größtes Bundesland künftig von SPD, Grünen und Linkspartei regiert? Das steht zur Abstimmung.“. Selbstverständlich warnt Westerwelle ebenfalls vor einer Schwarz-Grünen Regierung. In Hamburg sehe man derzeit, dass es eine ganze Volksbewegung auslösen könne.

Bundesregierung fördert wieder Atomexporte

atomgrossEin Konjunkturpaket für die deutsche Atomindustrie ist in Arbeit, so tönt es aus Regierungskreisen. Künftig sollen deutsche Lieferungen für Atomkraftwerke im Ausland wieder mit staatlichen Exportbürgschaften abgesichert werden.

Die während der  rot-grünen Koalition 2001 getroffene Grundsatzentscheidung soll demnach korrigiert werden, um Konzernen wie Siemens die Chance zu geben, von dem in den nächsten Jahren erwarteten weltweiten Boom in der Atomtechnik zu profitieren.  Angesichts des steigenden Energiebedarfs und der Debatte um den Klimawandel, schätzen Experten, dass bis zum Jahr 2030 rund 400 neue Atomkraftwerke gebaut werden.  Somit könnten Konzerne wie Siemens von einem Investitionsvolumen von einer geschätzen Billion Euro profitieren.

Offiziell wird der Kurswechsel bisher noch nicht bestätigt, denn derlei Entscheidungen fallen im interministeriellen Ausschuss und seien jeweils Einzelfallentscheidungen. Der Kurs wurde allerdings von Union und FDP schon seit Wochen vorbereitet, so sind entsprechende Punkte bereits im Koalitionsvertrag festgehalten.

In deutschen Industriekreisen wird diese neue Bürgschaftspolitik sehr begrüßt, aber auch Unternehmen aus Russland, China, Frankreich und den USA könnten mit staatlicher Flankierung rechnen, die mittlerweile eine Voraussetzung für Exporterfolge sei.

Bundesverfassungsgericht befindet Paragraph gegen Volksverhetzung als rechtens

Aufgrund einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in Zukunft leichter sein rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der verschärfte Volksverhetzungsparagraph §130, Absatz 4, des Strafgesetzbuches („wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“), mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eine sich darauf beziehende Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen und die Richter billigten mit dieser Grundsatzentscheidung das Verbot eines rechtsextremistischen Aufmarsches aus dem jahr 2005 im fränkischen Wunsiedel. Es handele sich trotzdem nicht um ein “allgemeines Gesetz”, da es sich nicht gegen totalitäre Willkürregime aller Art richte, sondern es nimmt nur Bezug auf Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, welche es unter Strafe stellt.Da die Meinungsfreiheit allerdings nur durch “allgemeine”, also unbestimmte Auffassungen eingeschränkt werden darf, sei die Vorschrift nur “ausnahmsweise” mit dem Grundgesetz vereinbar. Da das Grundgesetz jedoch geradezu als Gegenentwurf zum totalitären nationalsozialistischen Regime mit all dem Unerecht und dem Schrecken der Nazi-Herrschaft zu betrachten sei, sei eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen ausnahmsweise verfassungskonform.

Aufgrund einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in Zukunft leichter sein rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der verschärfte Volksverhetzungsparagraph §130, Absatz 4, des Strafgesetzbuches („wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“), mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eine sich darauf beziehende Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen und die Richter billigten mit dieser Grundsatzentscheidung das Verbot eines rechtsextremistischen Aufmarsches aus dem jahr 2005 im fränkischen Wunsiedel.Es handele sich trotzdem nicht um ein “allgemeines Gesetz”, da es sich nicht gegen totalitäre Willkürregime aller Art richte, sondern es nimmt nur Bezug auf Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, welche es unter Strafe stellt.Da die Meinungsfreiheit allerdings nur durch “allgemeine”, also unbestimmte Auffassungen eingeschränkt werden darf, sei die Vorschrift nur “ausnahmsweise” mit dem Grundgesetz vereinbar.Da das Grundgesetz jedoch geradezu als Gegenentwurf zum totalitären nationalsozialistischen Regime mit all dem Unerecht und dem Schrecken der Nazi-Herrschaft zu betrachten sei, sei eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen ausnahmsweise verfassungskonform.Aufgrund einer kürzlich getroffenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in Zukunft leichter sein rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Die Karlsruher Richter entschieden, dass der verschärfte Volksverhetzungsparagraph §130, Absatz 4, des Strafgesetzbuches („wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“), mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Eine sich darauf beziehende Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen und die Richter billigten mit dieser Grundsatzentscheidung das Verbot eines rechtsextremistischen Aufmarsches aus dem jahr 2005 im fränkischen Wunsiedel.Es handele sich trotzdem nicht um ein “allgemeines Gesetz”, da es sich nicht gegen totalitäre Willkürregime aller Art richte, sondern es nimmt nur Bezug auf Äußerungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus, welche es unter Strafe stellt.Da die Meinungsfreiheit allerdings nur durch “allgemeine”, also unbestimmte Auffassungen eingeschränkt werden darf, sei die Vorschrift nur “ausnahmsweise” mit dem Grundgesetz vereinbar.Da das Grundgesetz jedoch geradezu als Gegenentwurf zum totalitären nationalsozialistischen Regime mit all dem Unerecht und dem Schrecken der Nazi-Herrschaft zu betrachten sei, sei eine Ausnahme vom Verbot, ein Sonderrecht gegen bestimmte Meinungen zu schaffen ausnahmsweise verfassungskonform.

FDP – Alles bleibt beim Alten

FDP BundesparteitagDas Wochenende stand im Zeichen des FDP-Parteitages. Mit Spannungen wurden Koalitionsaussagen und die Haltung zu Steuersenkungen in Krisenzeiten erwartet. Alles bleibt beim Alten könnte man als Fazit ziehen. Die Eckpunkte des Wahlprogrammes sind ähnlich wie vor 4 Jahren.

Mit der Union sieht man die größte Schnittmenge für eine Regierungskoalition, möchte sich jedoch noch nicht festlegen (erst kurz vor der Wahl). Ohne eine grundlegende Reform des Steuersystems sieht man jedoch keine Möglichkeit einer Zusammenarbeit. Und in dieser Aussage steckt schon viel Zündstoff. Die FDP bleibt in Sachen Steuersenkungen hart und steht da ziemlich alleine in der Parteienlandschaft dar. Teile der Union mal ausgenommen. 😉

Aber mal zu den einzelnen Punkten des Wahlprogramms der FDP:

  • Drei-Stufen-Steuertarif mit 10 Prozent (bis 20.000 Euro Einkommen), 25 Prozent (bis 50 000 Euro) und 35 Prozent (ab 50.000 Euro). Grundfreibetrag bei 8004 Euro. Die Kosten für diese Steuersenkungen sollen durch einen folgenden höhere Konsum finanziert werden.
  • Abschaffung der Gewerbesteuer.
  • Kündigungsschutz erst bei Betrieben ab 20 Mitarbeiter.
  • Bürgergeld in Höhe von 662 Euro, welches alle Sozialleistungen bündeln soll.
  • Rente mit 60 soll möglich sein.
  • Auflösung der Bundesagentur für Arbeit.
  • Kindergeld auf 200 Euro.
  • Privatisierung und mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem.
  • Abschaffung und der GEZ. Allgemeine Medienabgabe soll dafür eingesetzt werden.
  • Abschaffung der Wehrpflicht.

Weitere Punkte des Wahlprogramms könnt ihr hier nachlesen.

Der Sozialstaat wird gekürzt im Sinne für mehr Eigenverantwort. Durch weitere sehr liberale Forderungen kann der Mittelstand sicherlich gefördert werden. Sehr viele Punkte, gerade im Sozialbereich, werden aber auch in einer starken Koalition nicht umzusetzen sein. Pluspunkt: Die FDP möchte sehr viel vereinfachen. Minuspunkt: Die große Frage der Finanzierung ist nur schlecht geklärt.

Die Bundestagswahl könnte eine Schicksals-Wahl für die FDP werden. Nach langer Abstinenz ist eine Regierungsbeteiligung  und ebenso ein sehr gutes Wahlergebnis sehr realistisch. Ob die vielen großen Worte nach der Wahl auch umzusetzen sind?! Die FDP baut sich selber sehr viel Druck auf. Das kann gefährlich enden, aber ebenso auch Chancen bieten.

Farbenspiele vor der Wahl…

Ist die Ampel möglich?Plötzlich sind die Ampel und die Jamaica Koalition wieder im Gespräch und im Bereich des Machbaren. Man spürt quasi den heißen Wahlkampf auf uns zukommen.

Westerwelle hat die neuen Farbenspiele durch einige Kommentare neu entfacht. Von Kanzlerin Merkel fühle er sich enttäuscht, weil sie sich bis dato nicht zu einer festen Koalitionsaussage mit der FDP hinreißen ließ. Daraufhin erhöhte der FDP-Parteichef den Druck auf die Union, indem er die bereits ausgesprochenen Absage für eine Ampelkoalition (SPD, FDP, Grüne) wieder etwas relativierte. Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering sieht dadurch natürlich wieder Aufwind für seine Partei und kann sich sehr gut eine Ampelkoalition vorstellen. Ohnehin liegt man mit den politischen Zielen eng beieinander.

Das übliche Wahlkampfgeplänkel, oder steckt da doch mehr dahinter?

Merkel wird meiner Meinung nach schon eine feste Koalitionsaussage treffen. Allerdings erst kurz vor der Wahl. Eine Ampel halte ich für sehr unwahrscheinlich. Jamaica sowieso.